Urlaub während der Ausbildung: Regeln & MindestwerteUrlaubsanspruch
Für Auszubildende gilt grundsätzlich das Bundesurlaubsgesetz, d.h. der gesetzliche jährliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (= 20 Arbeitstage).
Der Jahresurlaub für Jugendliche richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Entscheidend hierbei ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres:
unter 16jährige: 30 Werktage
unter 17jährige: 27 Werktage
unter 18jährige: 25 Werktage
Bei Tarifgebundenheit und wenn der tarifliche Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche ist, gilt dieser als Mindesturlaub.
Bitte denken Sie daran: Anspruch auf den vollen Jahresurlaub wird erstmals nach einem sechsmonatigen Bestehen des Berufsausbildungsverhältnisses erworben, in den Folgejahren jeweils zu Beginn des Kalenderjahres. Anteiliger Urlaub darf nur in den Kalenderjahren gewährt werden, in denen das Ausbildungsverhältnis noch keine 6 Monate besteht oder wenn es länger als 6 Monate besteht, aber in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres endet.
Endet das Ausbildungsverhältnis in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres, so sind dem Auszubildenden mindestens 24 Werktage Urlaub zu gewähren. Bitte tragen Sie dies auch entsprechend im Ausbildungsvertrag ein.