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Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in BerlinArbeitsmarkt

Die Arbeitsmarktintegration ermöglicht langzeitarbeitslosen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe und ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, der wir uns alle stellen.



Mit dem Teilhabechancengesetz werden durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) neue Fördermöglichkeiten für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen geschaffen.

 Zum Teilhabechancengesetz 

Vertretung handwerklicher Interessen in den Berliner Jobcenter-Beiräten



In jedem der zwölf Berliner Bezirke wird im jeweiligen Jobcenter ein Beirat gebildet, der die Geschäftsführung kritisch und konstruktiv bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen begleitet. Die Handwerkskammer Berlin engagiert sich in den Gremien für einen Fokus der Integrationsbemühungen auf den Ersten Arbeitsmarkt und die wirtschaftsnahe Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik – ohne Arbeitsplätze auf diesem zu gefährden.

Die Vertreter in den Jobcenter-Beiräten werden von der Trägerversammlung berufen. Dabei werden die Akteure des regionalen Arbeitsmarktes besonders berücksichtigt: Die Kammern als Vertreter der Wirtschaft, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Gewerkschaften und berufsständische Organisationen.

Die Handwerkskammer Berlin entsendet folgende Vertreter in die Jobcenter-Beiräte:

BezirkBeiratsmitglied
Charlottenburg-WilmersdorfMelissa Gaudino
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
Friedrichshain-KreuzbergLaura Schleier
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
LichtenbergHenri Harder
Gebäudedienste Schwarz-Weiss GmbH, Geschäftsführer
Marzahn-HellersdorfGerrit Witschaß
Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg gGmbH, Geschäftsführerin
MitteLaura Schleier
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
NeuköllnLaura Schleier
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
PankowHerrn Detlef Pohl
Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin, Geschäftsführer
ReinickendorfLaura Schleier
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
SpandauSebastian Kugler
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
Steglitz-ZehlendorfJörg Paschedag
Maler- u. Lackiererinnung Berlin, Farbe Gestaltung Bautenschutz, Geschäftsführer
Tempelhof-SchönebergSvend Liebscher
Handwerkskammer Berlin, Wirtschaftspolitik
Treptow-KöpenickSebastian Bobinski
Tischler-Innung Berlin, Geschäftsführer


Positivliste für Arbeitsgelegenheiten (AGH)



Die Jobcenter, die Handwerkskammer und die IHK Berlin haben in Abstimmung mit den regionalen Wirtschafts- und Sozialpartnern eine Positivliste für Arbeitsgelegenheiten entwickelt, die vor allem verhindern soll, dass öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten – umgangssprachlich „Ein-Euro-Jobs“ – reguläre Beschäftigung verdrängen.

Mit der Auflistung vieler – aus wirtschaftlicher Sicht - unbedenklicher Tätigkeiten, bei denen die Wirtschaft eine Verdrängung regulärer Beschäftigung für unwahrscheinlich erachtet, bietet die Positivliste den Berliner JobCentern eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten. Kritische Maßnahmen, deren Inhalte nicht durch die Liste gedeckt sind, bedürfen vor Genehmigung einer Stellungnahme von der zuständigen Kammer.

Darauf hatten sich Wirtschaft und Gewerkschaften mit dem Berliner Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit bereits 2004 in einer gemeinsamen Erklärung verständigt.

Aktuell gültige Fassung der Positvliste:  Positivliste - 7. Fassung Stand Dezember 2024



Kontakt

Abteilung Wirtschaftspolitik

Tel. +49 30 25903 - 358
wirtschaft@hwk-berlin.de