Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu machen.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.hwk-berlin.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 02.05.2023 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit; Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport; Abteilung V.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Der Webauftritt www.hwk-berlin.de ist bis jetzt leider nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Wir arbeiten zurzeit an einem Facelift unseres Webauftritts. Dieses wird voraussichtlich am 21.06.2023 umgesetzt sein und unsere Seite grundsätzlich barrierefreier machen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit