Praxistaugliche Park- und Haltemöglichkeiten für Handwerksfahrzeuge in Wohn- und MischgebietenWirtschaftsverkehr braucht Wirtschaftsparkflächen
Neben dem geplanten, kontinuierlichen Erhalt der Verkehrsinfrastruktur – insbesondere von Straßen, Brücken und Tunneln – fordert das Handwerk in der Verkehrsplanung den Vorrang des Wirtschaftsverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und entsprechend geeignete Planungsmaßnahmen in Bezug auf den fließenden und ruhenden Verkehr.
Wesentliche Bedeutung kommt dabei geeigneten Liefer- und Wirtschaftsparkflächen. Letztere müssen Handwerksbetrieben (z.B. des SHK-, des Elektro- oder des Tischlerhandwerks etc.) und Pflegediensten zur Verfügung stehen und den Handwerksbetrieben mehrstündige Reparatur- und Serviceeinsätze bei den Kunden ermöglichen.
Nicht zuletzt muss der Handwerkerparkausweis gestärkt werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat in diesem Zusammenhang bereits im Dezember 2025 für die Berliner Bezirke einen Leitfaden Lieferflächen (Lieferflächen sind für das Be- und Entladen von großen und schweren Gegenständen und insbesondere für gewerbliche Liefertätigkeiten vorgesehen) erstellt, der in einem zweiten Schritt bis etwa Anfang 2027 durch einen Leitfaden Wirtschaftsparkflächen ergänzt werden soll.
Wirtschaftsverkehr als Teil der Berliner Mischung mitdenken
Ein möglichst reibungsloser Wirtschaftsverkehr ist Voraussetzung dafür, dass Handwerksbetriebe ihre Leistungen – wie z. B. Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen – schnell durchführen und die Versorgung der Menschen in den Berliner Quartieren sicherstellen können. Wenn Handwerksbetriebe mobil sind und die Kundschaft erreichbar bleibt, profitieren alle Berlinerinnen und Berliner durch kürzere Bauzeiten, bezahlbare Leistungen und eine lebenswerte, funktionierende Stadt.
Praxistaugliche Park- und Haltemöglichkeiten
Dafür bedarf es ausreichender und praxistauglicher Park- und Haltemöglichkeiten für Handwerksfahrzeuge in Wohn- und Mischgebieten. Fehlende Stellplätze, lange Parkplatzsuche und restriktive Regelungen erschweren den betrieblichen Alltag, verteuern Leistungen und verzögern Bau- und Sanierungsvorhaben. Gleichzeitig leidet die Versorgung der Wohnbevölkerung.
Piktogramm „Person mit Sackkarre“ im Berliner Verkehrsraum
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz nutzt in ihren Regelplänen für Lieferflächen das Zusatzzeichen „Person mit Sackkarre“ (Zusatzzeichen 1061-33). Dieses Schild signalisiert, dass die entsprechend markierten Flächen ausschließlich für das Be- und Entladen schwerer Gegenstände und für gewerbliche Lieferungen reserviert sind. Es dient dazu, Lieferanten kurze Wege zu sichern und den ruhenden Verkehr bzw. die Verkehrsflüsse zu ordnen.