Andy Schnieders/Marketing Handwerk GmbH

Elektronischer Berufsausweis - eBA & SMC-B

Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.

  • Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
  • Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Die Beantragung ist ab sofort möglich. 
 

Sie haben Fragen - wir helfen Ihnen gern

Registrierungsprozess im Kundenportal:
E-Mail: kundenportal@hwk-berlin.de

Antragstellung Berufsausweis:
E-Mail: eba@hwk-berlin.de

Kartenhersteller D-Trust:
Elektronischer Praxisausweis/Institutionsausweis - SMC-B & SMC-B ORG - D-Trust

Informationen zur TI-Anbindung: 
gematik – Telematikinfrastruktur

ZDH: Grundlegende Informationen für Betriebe der Gesundheitshandwerke 

Antragstellung von eBA und SMC-B über das Kundenportal

 

1. Benutzerkonto anlegen

Um das Kundenportal nutzen zu können, registrieren Sie sich bitte einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse.

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Sie erhalten:

  • eine E-Mail mit einem Bestätigungslink
  • danach müssen Sie ein starkes Passwort anlegen

 

2. PIN  für "Mein Betrieb" anfordern

  • Klicken Sie im Kundenportal auf „Mein Betrieb“.
  • Wählen Sie dort „PIN anfordern“.
  • Der Brief mit dem PIN-Code wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet.
  • Sobald Sie die PIN erhalten haben, geht es mit dem 4. Schritt weiter.

 

3. PIN für „Meine Person“ anfordern

  • Klicken Sie im Kundenportal auf „Meine Person“.
  • Wählen Sie dort „Personen-PIN anfordern“.
  • Der PIN-Code und Identifikationsnummer werden Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet.
  • Sobald Sie den PIN/die Identifikationsnummer erhalten haben, geht es mit dem 5. Schritt weiter.

 

4. Account mit dem Betrieb verknüpfen

Um alle Funktionen für Ihren Betrieb nutzen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrem Betrieb verbinden.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Website mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein.
  • Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Website.
  • Klicken Sie im Portal auf „Mein Betrieb“.
  • Wählen Sie dort „Mit Betrieb verknüpfen“.
  • Geben Sie den PIN-Code ein, den Sie von uns per Post erhalten haben.
  • Nach der Verknüpfung stehen Ihnen nach einer Neuanmeldung alle betriebsspezifischen Dienste zur Verfügung.

 

5. Account mit der Person verknüpfen

Um den eBA bzw. die SMC-B-Karte beantragen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrer Person verknüpfen.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Website mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein.
  • Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Website.
  • Klicken Sie im Portal auf „Meine Person“.
    Wählen Sie dort „Mit Identifikationsnummer und PIN verknüpfen“.
  • Geben Sie die Identifikationsnummer und den PIN-Code ein, die Sie von uns per Post erhalten haben.

Nach der Verknüpfung ist die Beantragung des eBA bzw. der SMC-B-Karte freigeschaltet.



Für diese Gewerke gelten nachfolgende Regelungen:

Ausbildung Berlin, Ausbildungsplätze 2024, Berufsbildung, Willkommen im Handwerk, Augenoptiker, Lehrstellenbörse, Azubi
Valentin Paster

Beantragungspflicht: ab 1.10.2027 für Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik

Freiwillig: Elektronischer Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: Institutionskarte (SMC-B) 

Zur Beantragung im Kundenportal

Colourbox.de

Freiwillige Beantragung: Zahntechnik

Wird die freiwillige Beantragung genutzt, sind beide Karten Pflicht:

Verpflichtend: Der elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte) ist die Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B.
Verpflichtend: Die SMC-B (Institutionskarte).

Zur Beantragung im Kundenportal

Beantragungspflicht: ab 1.10.2027 für Zweithaar-Spezialisten im Friseur-Handwerk

Freiwillig: Elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: SMC-B (Institutionskarte)

Wichtig zur Abgrenzung:
Zweithaar-Herstellung (handwerklich): Zuständig sind die Handwerkskammern → SMC-B wird bei der Handwerkskammer beantragt.
Zweithaar-Handel (ohne handwerkliche Herstellung): Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) → Karten müssen an anderer Stelle beantragt werden.

Warum Friseure derzeit keinen eBA-Antrag stellen können:
Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk gelten als Hilfsmittelerbringer und sind verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Voraussetzung dafür ist eine SMC-B-Karte. Aktuell ist dies jedoch noch nicht möglich, da Friseure im SGB V bislang nicht als berechtigtes Gewerk berücksichtigt sind. Die entsprechende Anpassung durch das Bundesgesundheitsministerium wird im Frühjahr 2026 erwartet. Erst danach können Friseurbetriebe eine SMC-B beantragen.

Beantragung aktuell noch nicht möglich!