
Bauen & Verkehr in Berlin
Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe z.B. zum Öffentlichen Auftragswesen, zu vergabefremden Kriterien im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz und zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV). Außerdem zur Verkehrsplanung, auf die viele Betriebe reagieren müssen: Bei der Nutzung öffentlichen Straßenlandes, weil Stellplätze fehlen oder beim Bau neuer Verkehrswege. Hier geben wir praktische Hinweise und Tipps.
Beratung zur Öffentlichen Auftragsvergabe
Jedes Jahr kaufen öffentliche Auftraggeber Waren und Dienstleistungen im Wert von Hunderten von Milliarden Euro. Diese Aufträge müssen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Bei dem Vergleich der Angebote sind Preis und Qualität des Angebots entscheidend. Vorrangige Kriterien zur Beurteilung des Bieters sind dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
In Berlin werden bei Ausschreibungen unterhalb des EU-Schwellenwertes zusätzlich die Kriterien Tariftreue, Frauenförderung und bei Vorlage gleichwertiger Angebote die Ausbildungsquote berücksichtigt. Wenn Sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben möchten, sollten Sie sich im Vorfeld umfangreich informieren.
Mitgliedsbetriebe erhalten hier Tipps und praktische Hilfen zu folgenden Schwerpunkten:
- Öffentliches Auftragswesen: eVergabe, Wertgrenzen, Vergabefremde Kriterien im öffentlichen Auftragswesen
- Präqualifizierung und Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)
Weitere Informationen:
- Öffentliche Aufträge in Berlin: Leitfaden zum Vergaberecht - Aufträge im Land Berlin gewinnen
Ein Leitfaden zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Land Berlin. - Öffentliche Aufträge in Berlin: Leitfaden zur Frauenförderverordnung (FFV)
- Merkblatt: eVergabe - Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen online
Wie Sie als Bieter an öffentlichen Ausschreibungen des Landes Berlin teilnehmen können. - Merkblatt: Präqualifizierung für Baubetriebe
Die Präqualifikation wird insbesondere von den Vergabestellen des Bundes gefordert und hat bundesweit Gültigkeit. - Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Informationen zur Öffentlichen Auftragsvergabe
eVergabe: Seit 18.10.2018 Pflicht für alle öffentlichen Auftraggeber in Berlin
Die Einführung der elektronischen Vergabe (eVergabe) im öffentlichen Auftragswesen ist seit Langem ein Thema. Bislang beschränkte sich die eVergabe in Berlin auf Leistungen der Baudienststellen des Landes. Zum 18.10.2018 erfolgt nun die Erweiterung auf alle öffentlichen Auftraggeber der Berliner Verwaltung. Grundlage ist die seit 2015 geltende Vergaberichtlinie der Europäischen Union (EU), nach welcher öffentliche Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte weitgehend nur noch elektronisch erfolgen dürfen. Die nationale Umsetzung ist ab 18.10.2018 Pflicht. Für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte ist die Umsetzung ab 2020 verpflichtend.
Bereits seit 2005 betreibt Berlin die eVergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform. Die Plattform hat sich bei Bekanntmachungen und Vergabeverfahren der Bauverwaltung bewährt und wird daher zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf alle öffentlichen Vergabeverfahren ausgeweitet. Somit dürfen öffentliche Vergabestellen der Stadt Berlin ihre Aufträge ab 18.10.2018 nur noch über diese Plattform abwickeln.
Für die Abgabe von Angeboten auf der Vergabeplattform ist seit 2018 keine Elektronische Signatur (Signaturkarte) mehr erforderlich.
- Rundschreiben V M Nr. 06/2017 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) vom 01.12.2017 zur verbindlichen Einführung der eVergabe
- Demo- und Lernfilme zur eVergabe auf dem Youtube-Kanal des Dienstleisters RIB Software SE
- Interview zur Funktionsweise der Vergabeplattform des Landes Berlin mit Herrn Reith, Projektleiter, RIB Software SE
- Merkblatt: eVergabe - Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen online
Beratung zum Thema Wirtschaftsverkehr
Handwerksbetriebe sind in vielfältiger Weise durch die Verkehrsplanung betroffen. Dies reicht von Straßenbaustellen, der Nutzung öffentlichen Straßenlands, der Verfügbarkeit von Stellplätzen bis hin zum Bau neuer Verkehrswege.
- Parken in Berlin mit dem Handwerkerparkausweis
- Digitaler Tachograf / Fahrtenschreiber: Handwerkerausnahme
- Sondernutzung von Straßenland online beantragen
- Berufskraftfahrerqualifizierung: Handwerkerregelung im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Aktuelle Informationen für den Wirtschaftsverkehr:
- Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ): Aktuelle Meldungen
Abbiegeassistenzsysteme: Senat weitet Förderprogramm aus
Seit dem 12. März 2021 gilt eine erweiterte Förderung für den freiwilligen Einbau von Abbiegeassistenzsystemen. Nun können auch Zuschüsse für Systeme ohne Kamera-Monitor beantragt werden.
Vormals galt dies nur für Assistenten in Bestandsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t, die über ein Kamera-Monitor-System einschließlich eines optischen oder akustischen Warnsignals verfügen. Die Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt ist weiterhin erforderlich.
Inzwischen wurde der Zuschuss für mehr als 150 Systeme beantragt. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht. Bewilligt wird sie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Berliner Senats.
Ihre Anträge nimmt die IBB Business Team GmbH, eine Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB), entgegen.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) novelliert: Bußgeldkatalog verschärft
Im April 2020 traten einige Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Angepasst wurde insbesondere der Bußgeldkatalog. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Bußgeldvorschriften erhöhen jedoch u. a. die Sanktionen für das Parken in zweiter Reihe oder auf Fahrradschutzstreifen, ohne gleichzeitig Regelungen etwa zu Lade-/Arbeitszonen zu finden. Das kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der auch weiterhin darauf drängen wird, den notwendigen fließenden wie ruhenden gewerblichen Verkehr im Straßenverkehrsrecht zu berücksichtigen.
Auswahl von Änderungen:
- Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen (bislang galt nur Parkverbot)
- Vereinfachungen/Klarstellungen für Lastenfahrräder (neues Sinnbild „Lastenfahrrad“ zur Markungen von Parkflächen und Ladezonen)
- Vereinheitlichung der Gebührenregelungen für die Beantragung von Großraum- und Schwertransporten (ab Januar 2021)
- Höhere Bußgelder beim Parken/Halten auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen und in „zweiter Reihe“
Die Bußgelder bei Verletzung des neuen Halteverbots auf Radschutzstreifen oder beim Halten in zweiter Reihe liegen nun z.B. bei 55 Euro. Wenn eine Behinderung oder Gefährdung durch die Kontrollbehörde festgestellt wird, steigen die Bußgelder auf bis zu 70 bzw. 100/110 Euro und wären damit „Punkte“-bewährt.
Erläuterungen des BMVI
Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt
Position der Handwerkskammer Berlin
- Zahlreiche Anpassungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen und verstärkt den Radverkehr und elektromobile Konzepte berücksichtigen, sind im Grundsatz zu begrüßen.
- Aus Sicht des Handwerks kritisch hinterfragt werden jedoch die starken Erhöhungen der Bußgeldvorschriften (u.a. Parken in zweiter Reihe, auf Fahrradschutzstreifen), ohne dass gleichzeitig Regelungen für den unabdingbaren Wirtschaftsverkehr getroffen wurden (u.a. Vorschlag zu Lade-/Arbeitszonen).
- Problematisch ist insbesondere die pauschale Erhöhung der Bußgelder, da nun (wenn z.B. eine Behinderung angenommen wird) schneller „Punkte“ für die Fahrer im Handwerk drohen. Das Handwerk wird über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weiterhin auf die stärkere Berücksichtigung der Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs im Straßenverkehrsrecht drängen.
Handwerkerparkausweis
Speziell Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks, aber auch andere Gewerbetreibende, die an ihren Einsatzorten auf schweres und umfassendes Material, vielfältige Werkzeuge, Maschinen und Geräte in den Betriebsfahrzeugen zurückgreifen müssen, können vom Handwerkerparkausweis profitieren.
Beantragung des Handwerkerparkausweises
Die Details zur Beantragung und zu den Kosten entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zum Handwerkerparkausweis.
Der Handwerkerparkausweis kann in der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg beantragt werden. Maßgabe ist der Betriebssitz.
Den Zugang zum Online-Antrag und weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:
Informationen zum Handwerkerparkausweis und Online-Antrag
Parkraumbewirtschaftung: Straßenverkehrsbehörden in den Bezirken
Ansprechpartner
Fragen zu den Themen Öffentliche Auftragsvergabe und Wirtschaftsverkehr beantwortet Ihnen gerne: