Zwei Bauarbeiter am Rechner auf einer Baustelle
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Pressemitteilung vom 19. Juni 2026Vergabegesetz-Novelle: Gutes Signal für das Berliner Handwerk

Das Abgeordnetenhaus hat gestern die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) beschlossen. Das Berliner Handwerk begrüßt die Reform, die einen wichtigen Schritt hin zu einer handwerksgerechteren Vergabepraxis darstellt. Die Handwerkskammer Berlin hat sich im Reformprozess – sowohl mit Stellungnahmen als auch bei der Anhörung im Abgeordnetenhaus – intensiv für die Belange der Betriebe eingesetzt.

Positiv zu bewerten sind insbesondere die Anhebung der Wertgrenzen, die Einführung des Bestbieterprinzips (wonach nicht automatisch das billigste Angebot gewinnt, sondern das wirtschaftlich vorteilhafteste) sowie die Beibehaltung der Teil- und Fachlosvergabe. Diese Änderungen erleichtern kleinen und mittleren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und fördern fairere Wettbewerbsbedingungen.

Carola Zarth, Präsidentin der Handwerkskammer Berlin, erklärt: „Unser Prinzip bleibt: Think small first! Wir erwarten, dass Politik und Verwaltung ihre Regeln konsequenter aus der Perspektive kleiner Betriebe heraus denken. Denn was für Handwerksbetriebe mit nur zehn Beschäftigten funktioniert, lässt sich auch auf deutlich größere Marktteilnehmer übertragen – umgekehrt gilt das in der Regel nicht. Davon profitieren auch die Berlinerinnen und Berliner: Berlin ist schließlich eine echte KMU-Stadt. Kleine und mittlere Unternehmen halten die Stadt am Laufen und sichern zahlreiche Arbeitsplätze. Das gilt in besonderer Weise für das Handwerk mit seinen rund 30.000 Betrieben und 200.000 Beschäftigten.“

Mit der Novelle sind wichtige Verbesserungen erzielt worden. Gleichzeitig bleibt weiterer Handlungsbedarf: Verfahren müssen weiter vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden; Bürokratielasten müssen regelmäßig überprüft und dauerhaft abgebaut werden.

Für die kommende Legislaturperiode setzt sich das Berliner Handwerk dafür ein, das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz samt den zugehörigen Ausführungsvorschriften fortlaufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Da der Bund derzeit schnellere und mittelstandsfreundlichere Vergabeverfahren vorantreibt, sollte Berlin nicht hinter dieser Entwicklung zurückbleiben, sondern aktiv eine Vorreiterrolle in einer modernen und handwerksfreundlichen Vergabepolitik übernehmen.

Darüber hinaus sollte der Verflechtungsraum noch stärker als gemeinsamer Wirtschafts- und Lebensraum begriffen werden. Aus Sicht des Handwerks wäre es sinnvoll, Wertgrenzen, Vergabeverfahren und regionale Mindestlohnregelungen stärker miteinander abzustimmen. Eine solche Harmonisierung würde Bürokratie abbauen, die Teilnahme an Ausschreibungen über Landesgrenzen hinweg erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in der gesamten Metropolregion stärken.