Neuer Wehrdienst Collage Weste und Uniform
Handwerkskammer Berlin

Was ändert sich für Betriebe und Auszubildende?Neuer Wehrdienst – Fragen und Antworten

Der neue Wehrdienst bringt Änderungen bei Wehrerfassung und Musterung mit sich und betrifft damit auch Betriebe und Auszubildende. Wir fassen für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten kompakt zusammen – von der digitalen Wehrerfassung über Rechte und Pflichten bis zu den Auswirkungen auf Ausbildung und Betrieb.



Alle 18-jährigen Männer und Frauen eines Jahrgangs erhalten künftig einen Brief mit QR-Code und werden um die digitale Beantwortung des Fragebogens (Bereitschaftserklärung) gebeten. Für Männer ist das Ausfüllen und Zurücksenden verpflichtend!

Der Fragebogen ist grundsätzlich digital auszufüllen und in elektronischer Form abzugeben. Es erfolgt eine digitale Versandbestätigung. Die Erklärung kann auch schriftlich abgegeben werden.

Unter diesem Link kann der Fragebogen eingesehen werden  Fragebogen zum neuen Wehrdienst

Ja. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Zunächst werden diejenigen ärztlich untersucht, die im Fragebogen ihre Bereitschaft zum Wehrdienst erklärt haben und die aus Sicht der Bundeswehr dem Bedarf entsprechen könnten.

Wenn die Musterungskapazitäten der Bundeswehr voll ausgebaut sind, soll immer der gesamte Jahrgang gemustert werden. Zum Wehrdienst werden immer so viele taugliche Freiwillige einberufen, wie die Bundeswehr braucht. Auf Basis der gesamten Erfassung können jedoch im Verteidigungsfall Rekrutinnen und Rekruten eingezogen werden.

Nein. Es erfolgt eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung und Interesse/Motivation, also auf freiwilliger Basis. Die flächendeckende Musterung soll klären, wer im Ernstfall zur Verfügung stehen würde.

Für sie sind alle Schritte freiwillig.

Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens oder die Musterung für Männer ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz. Für eine Verpflichtung von Frauen wäre eine Grundgesetzänderung notwendig.

Ja, ausschlaggebend ist immer, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit.

Nein, ein vorbeugend eingelegter Widerspruch verhindert bei Wehrpflichtigen nicht die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens.

Sollte der Wehrpflichtige bei der Abgabe der Erklärung unwahre oder unvollständige oder bei Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig Angaben machen, besteht die Möglichkeit, dies mit einer Geldbuße zu ahnden.

Die Karrierecenter und neuen Musterungszentren der Bundeswehr werden die Anlaufstellen sein. Die Umgebung in den Karrierecentern und Musterungszentren soll hell und freundlich gestaltet werden. An dem grundsätzlichen, aktuellen Prozedere ändert sich nichts.

Es werden bei der Musterung die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung und Neigung der jeweiligen Person festgestellt. Der ärztlichen Untersuchung voraus geht immer eine Befragung (Anamnesebogen) über Erkrankungen und Symptome und die medizinische Vorgeschichte, wie auch bei einem regulären Arzttermin üblich.

Die Befunde der Untersuchungen, wie insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beweglichkeit und Belastungsparameter führen zu einem Gesamturteil: dem Musterungsergebnis. Dabei werden auch allgemeine Aspekte der persönlichen und charakterlichen Eignung betrachtet.

Am Ende des Musterungstages wird ein konkretes Musterungsergebnis mitgeteilt und ein abschließendes Beratungsgespräch geführt, in welche Richtung es für die jeweilige Person weitergehen kann.

Entscheidende Kriterien für die Auswahl werden die Bereitschaft zum Dienst, die körperliche, geistige und charakterliche Eignung, die bisherige Ausbildung sowie der Bedarf der Streitkräfte sein.

Rekruten erhalten eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto. Wer sich für einen Wehrdienst ab 12 Monaten entscheidet, bekommt sogar 2.700 Euro brutto. Bei einer Verpflichtung für mindestens 12 Monate ist zudem ein Zuschuss für den erstmaligen Erwerb eines Pkw- oder Lkw-Führerscheins vorgesehen.

Im Zentrum der Ausbildung stehen moderne Ausrüstung und Technik, wie zum Beispiel Drohnen, abwechslungsreiche Inhalte und ein Kontakt zu Ausbilderinnen und Ausbildern auf Augenhöhe.

Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte.

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung besteht uneingeschränkt. Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern und als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, müssen lediglich im Falle der Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung einen Ersatz- beziehungsweise Zivildienst leisten.

Da der Neue Wehrdienst freiwillig sein wird, stellt sich derzeit nicht die Frage nach Ersatzdiensten. Mit einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung, die durch den Bundestag in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden müsste, würde auch die Pflicht zu einem Ersatzdienst wiederaufleben.

Eine Befreiung von der Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes ist nicht möglich.

Allerdings ist es möglich, sich von der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst befreien zu lassen nach §11 Wehrpflichtgesetz (WPflG). Das gilt beispielsweise für Verheiratete und Eltern. Nach §12 WPflG können Azubis auch schon vor Ausbildungsantritt zurückgestellt werden bzw. Mitarbeitende, wenn sie für das Aufrechterhalten des Betriebsablaufes absolut unabkömmlich sind. Dafür muss aber ein Antrag bis zum Abschluss der Musterung gestellt werden!

Der erste Schritt ist das offene Gespräch. Klären Sie die Motivation des jungen Menschen, sich zum Wehrdienst zu melden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, den Dienst so zu verschieben, dass das betriebliche Interesse berücksichtigt wird. Der Ausbildungsvertrag darf von Seiten des Betriebes nicht deshalb gekündigt werden, weil der Auszubildende Wehrdienst leisten möchte.

Ein Ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch um die Zeit des Wehrdienstes (ähnlich zur Elternzeit). Das (aktuell) übergeordnete staatliche Interesse an der Verteidigungsfähigkeit hat gegenüber dem betrieblichen Interesse Vorrang.

Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb wird empfohlen. Betrieb oder Azubi müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen, der Betrieb den Wehrdienst aber bei der Handwerkskammer Berlin anzeigen, damit die Verlängerung der Ausbildungszeit in der Lehrlingsrolle berücksichtigt werden kann. Nach Beendigung des Wehrdienstes ist unverzüglich die Wiederaufnahme der Ausbildung der Lehrlingsrolle mitzuteilen.

 


 

Fragebogen zum neuen Wehrdienst

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