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Übernehmen Sie Verantwortung für die Fachkräfte von morgenFortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Wir informieren Sie gern über die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Prüfungskosten.



Allgemeine Informationen



Die Ausbilder und Ausbilderinnen tragen maßgeblich zur Ausbildungsqualität bei.  Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche persönlichen und fachlichen Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.



Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung



Wenn Sie die Ausbildung zum*r Ausbilder*in anstreben, sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Idealerweise ist Ihr Abschluss in dem Beruf, in dem Sie die Fachkräfte von morgen ausbilden möchten, da Sie die entsprechenden fachlichen Kompetenzen nachweisen müssen.











Bereiten Sie sich auf die Prüfung vor!



Um sich optimal auf die Fortbildungsprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen das  Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Vorbereitungskurse an.

Informieren Sie sich gern hierzu unter  www.bildung4u.de.



Weiterbildung, Seminar, Lernende, Gruppe, Dozent, Perspektive
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Inhalte und Gliederung der Prüfung



Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern zu bearbeiten:

  • Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
  • Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Unterweisung/Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählen Sie eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Unterweisung/Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im anschließenden Fachgespräch zu erläutern. 













Kosten für die Fortbildungsprüfung



Die Fortbildungsprüfung ist kostenpflichtig und wird gemäß dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin abgerechnet. Die Prüfung und die damit verbundenen Gebühren sind unabhängig von einer Kursteilnahme.

 Gebührenverzeichnis







Geplante Prüfungstermine



Die derzeit geplanten Prüfungstermine können Sie hier einsehen.



Hand, Münzen, Stapel, Geld, Zählen
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Beantragen Sie die Zulassung und melden Sie sich zur Prüfung an



Nutzen Sie dazu unser Online-Formular und fügen die erforderlichen Dokumente an.



Hinweis zur Vorgehensweise

  • Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung AEVO vollständig aus.
  • Geben Sie Ihren kompletten Namen (wie im Ausweisdokument), Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Meldeadresse (Postanschrift) an. Beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Verzögerung der Zulassung führen können.
  • Drucken und unterschreiben Sie den Zulassungsantrag.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und laden den Zulassungsantrag im vorgesehenen Feld hoch.
  • Senden Sie das Online-Formular ab.

Füllfederhalter, Unterschrift auf gelbem Papier,.Vertrag, Abschluss, Vereinbarung, Verhandlung, Schreiben, Urkunde
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Zulassung und Anmeldung - Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung 2009 (AEVO)

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Antrag auf Bafög - Formblatt Z

Wenn Sie beabsichtigen Aufstiegs-BAföG zu beantragen, können Sie hier das Formblatt Z (vorausgefüllt mit Ihren Angaben) hochladen. Wir senden Ihnen anschließend das Formular, vollständig bearbeitet, zurück. Das Formular erhalten Sie auch unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de

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Hinweise zum Datenschutz

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und elektronisch gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung bzw. Löschung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mehr dazu und zu Ihren Rechten: www.hwk-berlin.de/datenschutz

* Pflichtfeld



Prüfungsnachweis verloren?



Wenn Sie Ihren Prüfungsnachweis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung über die bestandene Prüfung fertigen zu lassen. Die Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem  Gebührenverzeichnis.







Beantragen Sie hier die  Ersatzbescheinigung.





Möglichkeiten finanzieller Förderungen



Die Handwerkskammer Berlin berät Sie zu den im Rahmen der Fortbildungsprüfungen möglichen Förderungen. Im  Bereich Fördermöglichkeiten haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.











Lassen Sie sich vom Teil IV der Meisterprüfung befreien



Sollten Sie die Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung im Zusammenhang mit Ihrer Meisterprüfung erfolgreich ablegen, werden Sie (auf Antrag) vom Prüfungsteil IV der Meisterprüfung "befreit". Die Prüfungsnoten/-ergebnisse der AEVO-Prüfung werden nicht im Meisterzeugnis angegeben. Diese werden Ihnen in einem separaten Zeugnis über die abgelegte Fortbildungsprüfung ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Meisterprüfung eine Zulassung benötigen. Weitere Informationen über Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung im Bezirk der Handwerkskammer Berlin erhalten Sie auf unserer Website  Meister*in im Handwerk.



Ortsschild, Geselle, Meister, Weiterbildung, Handwerk, Perspektive
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