Fortbildungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Wir informieren Sie gern über die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Prüfungskosten
Allgemeine Informationen
Ausbilder/-innen haben hohen Einfluss auf die Ausbildungsqualität. Die Ausbildereignungsverordnung ( AEVO) regelt, über welche persönlichen und fachlichen Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Zulassungsvoraussetzung
Wenn Sie die Ausbildung zum/zur Ausbilder/-in anstreben, sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Der Berufsabschluss sollte vorzugsweise in dem Beruf vorgewiesen werden, in dem Sie die Fachkräfte von morgen ausbilden möchten, da Sie die entsprechenden fachlichen Kompetenzen nachweisen müssen.
Prüfungsvorbereitung
Um sich optimal auf die Fortbildungsprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Vorbereitungskurse an.
Die Prüfung über die Ausbildereignung wird durch den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern zu bearbeiten:
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Unterweisung/Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählen Sie eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Unterweisung/Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im anschließenden Fachgespräch zu erläutern.
Prüfungsgebühren
Für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Ausbildereignung nach der AEVO erhebt die Handwerkskammer Berlin eine Gebühr in Höhe von 137,00 Euro.
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung über die bestandene Prüfung fertigen zu lassen. Die Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Hier können Sie die Ersatzbescheinigung beantragen.
Befreiung vom Teil IV der Meisterprüfung
Sollten Sie die AEVO-Prüfung im Zusammenhang mit Ihrer Meisterprüfung erfolgreich ablegen, werden Sie ( auf Antrag) vom Teil IV der Meisterprüfung "befreit". Die Prüfungsnoten/-ergebnisse werden nur im jeweiligen AEVO-Zeugnis angegeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die jeweilige Meisterprüfung eine Zulassung benötigen. Weitere Informationen über Zulassung und Anmeldung zur jeweiligen Meisterprüfung im Bezirk der Handwerkskammer Berlin erhalten Sie hier.
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Fördermöglichkeiten
Die Handwerkskammer Berlin berät Sie zu den im Rahmen der Fortbildungsprüfungen möglichen Förderungen. Im Bereich Fördermöglichkeiten haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.