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Mobilität & Verkehr

Was uns bewegt: Für den geregelten Wirtschaftsverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz und unsere Positionen zu den Dieselfahrboten.

Berliner Mobilitätsgesetz

Mit dem Ziel eine klimafreundliche „Verkehrswende“ vorzubereiten und entsprechende Verbesserungen durchzusetzen, erarbeitete der Berliner Senat nachfolgend zum sog. „Radentscheid“ vom Sommer 2016 das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung“ – kurz: „Mobilitätsgesetz“. Dieses trat mit drei Kapiteln am 5. Juli 2018 in Kraft und umfasst die Themen allgemeine Mobilität, Radverkehr und ÖPNV.

Im Rahmen des breit angelegten Diskussionsprozesses mit der „Initiative Volksentscheid Fahrrad“ und zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hatte sich die Handwerksammer Berlin jedoch gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Berliner Wirtschaft auch dafür eingesetzt, das Gesetz zu ergänzen.

Gefordert wurde - neben dem zusätzlich geplanten Kapitel „Neue Mobilität“ - insbesondere ein Kapitel „Wirtschaftsverkehr“. Nach langwierigen Erörterungen wurden nunmehr im September 2020 jeweils Referentenentwürfe dazu vorgelegt. Hierzu hat die Handwerkskammer Berlin am 2. Oktober 2020 zusammen mit weiteren acht Organisationen eine umfassende Stellungnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) abgegeben.

 Stellungnahme zu den Referentenentwürfen für das Berliner Mobilitätsgesetz vom 02.10.2020

Vorrangiges Ziel aus Sicht des Handwerks bleibt die Erreichbarkeit der Kunden mit Service- und Reparaturfahrzeugen. Wesentliche Rahmenbedingung dafür sind Lieferzonen, neben dem bewährten Handwerkerparkausweis bzw. der Betriebsvignette.

Die Qualität des künftigen Kapitels „Wirtschaftsverkehr“ im Berliner Mobilitätsgesetzes wird letztlich daran zu messen sein, ob im weiteren eine praxisgerechte Konkretisierung und Umsetzung von Maßnahmen für den Wirtschaftsverkehr erfolgt.

Details finden Sie im Artikel des BBH 09/2018:  Schneller, sicher, umweltgerecht



Luftreinhalteplan Berlin und Diesel-Fahrverbote

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Oktober 2018, das Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf 11 Straßenabschnitten vorgeschrieben hat, gab die Linie für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans vor. Die Umsetzung mit einem Durchfahrtverbot für alle Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V setzt dieses Urteil um, hat aber mit der Anlieger-frei-Regelung eine Variante der Umsetzung gewählt, der gerade auch den Fahrzeugen des Wirtschaftsverkehrs (inkl. Handwerk) das Erreichen aller notwendigen Punkte unbürokratisch ermöglicht. Trotzdem wird die Staugefahr in der Innenstadt durch die Sperrung wichtiger Straßenabschnitte für den Durchgangsverkehr weiter zunehmen.

Verglichen mit anderen (höher belasteten) Standorten in Deutschland hat Berlin eine Umsetzungsvariante gewählt, die den betriebsnotwendigen Wirtschaftsverkehr mit gewissen Einschränkungen weiter ermöglicht. Wichtig wird sein, dass die Fahrverbote nach dem absehbaren Unterschreiten der Grenzwerte durch Verbesserung der Fahrzeugflotte sukzessive wieder aufgehoben werden.

Handlungsempfehlungen für Handwerksbetriebe

Konkrete Handlungsempfehlungen für Handwerksbetriebe und weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite  Betriebsführung | Umwelt & Energie.

 Weitere Informationen zur Luftreinhalteplanung



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