Antrag auf Ersatzbescheinigung
Ersatzbescheinigung für abgelegte Prüfungen in den Bereichen Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungen
Allgemeine Informationen
Bei Verlust Ihres Prüfungszeugnisses besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgelegt haben.
Bitte beachten Sie: bei der Ersatzbescheinigung handelt es sich nicht um ein Duplikat des ursprünglichen Prüfungszeugnisses und nicht um eine Zweitschrift, sondern um eine formale Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung auf Grundlage der bei der Handwerkskammer gespeicherten Daten.
Gebühren für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung:
- Gesellen-/Abschlussprüfung: 16,00 Euro
- Fortbildungsprüfung: 15,00 Euro
- Meisterprüfung (je Prüfungsteil): 15,00 Euro
Wichtiger Hinweis:
Eine Ersatzbescheinigung kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn die betreffende Prüfung direkt bei der Handwerkskammer Berlin abgelegt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle, z. B. die Industrie- und Handelskammer (IHK), die entsprechende Innung oder die zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin.
Besondere Hinweise zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen
Ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Prüfung wurde in Berlin abgelegt.
- Es handelt sich um eine Prüfung in einem handwerklichen Ausbildungsberuf.
Für folgende Berufe kann die Handwerkskammer Berlin eine Ersatzbescheinigung ausstellen:
- Bodenleger/in
- Gerüstbauer/in
- Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
- Maßschuhmacher/in
- Medientechnologe/Medientechnologin Siebdruck
- Modist/in
- Parkettleger/in
Auch für andere handwerkliche Ausbildungsberufe, deren Prüfung länger als zehn Jahre zurückliegt, kann eine Ersatzbescheinigung bei der Handwerkskammer Berlin beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Onlineformular.
Weitere Hinweise:
- Wurde Ihre Gesellen-/Abschlussprüfung vor einer Berliner Innung abgelegt und liegt diese weniger als zehn Jahre zurück, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Innung. Beispiel: Haben Sie Ihre Tischlerprüfung bei der Tischler-Innung Berlin abgelegt, ist diese auch Ihre Ansprechpartnerin für eine Ersatzbescheinigung.
- Haben Sie Ihre Prüfung vor einem Prüfungsausschuss einer anderen Handwerkskammer abgelegt, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Handwerkskammer.
Antrag auf Ersatzbescheinigung - Gesellenprüfung
Kontakt Gesellenprüfung
Sollten Sie Ihren Nachweis über eine bestandene Fortbildungsprüfung nicht mehr vorliegen haben, besteht die Möglichkeit, an dieser Stelle eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgelegt wurde.
Antrag auf Ersatzbescheinigung - Fortbildungsprüfung
Sollten Sie Ihren Nachweis über eine bestandene Meisterprüfung verloren haben, können Sie an dieser Stelle eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass Sie die Meisterprüfung erfolgreich vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgelegt haben.