Antrag auf Ersatzbescheinigung

Ersatzbescheinigung für abgelegte Prüfungen in den Bereichen Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungen



Allgemeine Informationen

Bei Verlust Ihres Prüfungszeugnisses besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgelegt haben.

Bitte beachten Sie: bei der Ersatzbescheinigung handelt es sich nicht um ein Duplikat des ursprünglichen Prüfungszeugnisses und nicht um eine Zweitschrift, sondern um eine formale Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung auf Grundlage der bei der Handwerkskammer gespeicherten Daten.



Gebühren für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung:

  • Gesellen-/Abschlussprüfung: 16,00 Euro
  • Fortbildungsprüfung: 15,00 Euro
  • Meisterprüfung (je Prüfungsteil): 15,00 Euro






Wichtiger Hinweis:

Eine Ersatzbescheinigung kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn die betreffende Prüfung direkt bei der Handwerkskammer Berlin abgelegt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle, z. B. die Industrie- und Handelskammer (IHK), die entsprechende Innung oder die zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin.











Besondere Hinweise zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen

Ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Prüfung wurde in Berlin abgelegt.
  • Es handelt sich um eine Prüfung in einem handwerklichen Ausbildungsberuf.

Für folgende Berufe kann die Handwerkskammer Berlin eine Ersatzbescheinigung ausstellen:

  • Bodenleger/in
  • Gerüstbauer/in
  • Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
  • Maßschuhmacher/in
  • Medientechnologe/Medientechnologin Siebdruck
  • Modist/in
  • Parkettleger/in

Auch für andere handwerkliche Ausbildungsberufe, deren Prüfung länger als zehn Jahre zurückliegt, kann eine Ersatzbescheinigung bei der Handwerkskammer Berlin beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Onlineformular.

Weitere Hinweise:

  • Wurde Ihre Gesellen-/Abschlussprüfung vor einer Berliner Innung abgelegt und liegt diese weniger als zehn Jahre zurück, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Innung. Beispiel: Haben Sie Ihre Tischlerprüfung bei der Tischler-Innung Berlin abgelegt, ist diese auch Ihre Ansprechpartnerin für eine Ersatzbescheinigung.
  • Haben Sie Ihre Prüfung vor einem Prüfungsausschuss einer anderen Handwerkskammer abgelegt, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Handwerkskammer.


 

Antrag auf Ersatzbescheinigung - Gesellenprüfung

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Angaben zur Ausbildung

Bitte geben Sie Ihre Ausbildungsdetails möglichst genau wieder. Sollten Sie noch Unterlagen dazu haben, nutzen Sie bitte den Datei-Upload am Ende des Formulars.

Gesellenprüfung abgelegt

Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Datenschutz*






Sollten Sie Ihren Nachweis über eine bestandene Fortbildungsprüfung nicht mehr vorliegen haben, besteht die Möglichkeit, an dieser Stelle eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgelegt wurde.



Antrag auf Ersatzbescheinigung - Fortbildungsprüfung

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Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis

Die Handwerkskammer Berlin erhebt für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung Gebühren. Bitte überweisen Sie die Gebühren erst nach Aufforderung durch einen Gebührenbescheid, mit Angabe der Vorgangsnummer.

Gebührenpflichtige Leistung*

Bitte beachten Sie

Eine Ausstellung der Ersatzbescheinigung erfolgt erst nach Zahlungseingang der erhobenen Gebühr. Die Bescheinigung wird Ihnen per Post zugestellt.

Hinweis zum Datenschutz

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und elektronisch gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung bzw. Löschung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mehr dazu und zu Ihren Rechten: www.hwk-berlin.de/datenschutz





Sollten Sie Ihren Nachweis über eine bestandene Meisterprüfung verloren haben, können Sie an dieser Stelle eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass Sie die Meisterprüfung erfolgreich vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgelegt haben.



Antrag auf Ersatzbescheinigung - Meisterprüfung

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Bitte wählen Sie aus:

Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis

Die Handwerkskammer Berlin erhebt für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung Gebühren. Bitte überweisen Sie die Gebühren erst nach Aufforderung durch einen Gebührenbescheid, mit Angabe der Vorgangsnummer.

Gebührenpflichtige Leistung*

Bitte beachten Sie

Eine Ausstellung der Ersatzbescheinigung erfolgt erst nach Zahlungseingang der erhobenen Gebühr. Die Bescheinigung wird Ihnen per Post zugestellt.

Hinweis zum Datenschutz

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und elektronisch gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung bzw. Löschung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mehr dazu und zu Ihren Rechten: www.hwk-berlin.de/datenschutz