Anerkennung des ausländischen BerufsabschlussesWeiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" bringt ab November 2023 sukzessive Neuerungen im Aufenthaltsrecht mit sich, welche die Einwanderung und Beschäftigung von internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten weiter erleichtern.

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Vesna Andjic/iStock
  • Ab November 2023 gilt: Bei einer vollen Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist eine Beschäftigung auch unabhängig von der Ausbildung möglich. Fachkräfte mit voller Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses können dann für jede qualifizierte Tätigkeit in Deutschland beschäftigt werden.
  • Ab März 2024 kann das Verfahren zur Anerkennung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Betrieb und internationaler Fachkraft erst nach der Einreise angestoßen werden. Das beschleunigt den Einstellungs- und Beschäftigungsprozess. Fehlen in einem im Ausland gestarteten Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikationen Dokumente, wird es ermöglicht, zu einer Qualifikationsanalyse (eine praktische Kompetenzfeststellung bei der Handwerkskammer) nach Deutschland einzureisen.
  • Ab März 2024 besteht zudem die Möglichkeit, Personen aus Drittstaaten zu beschäftigen, ohne dass deren im Ausland erworbener und dort staatlich anerkannter Abschluss in Deutschland formal anerkannt werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen und vom deutschen Arbeitgeber ein bestimmtes Mindestgehalt gezahlt wird.
  • Mit Einführung der Chancenkarte ab Juni 2024 wird die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems eingeführt.

Betriebe können Personen aus Drittstaaten ohne im Ausland erworbenen Berufsabschluss weiterhin nur in wenigen Ausnahmen, insbesondere über die Westbalkanregelung, einstellen.

Die Berufsanerkennung bleibt trotz einzelner Flexibilisierungen im Zuwanderungsrecht ein wichtiger Baustein für die Fachkräfteeinwanderung, da sie in vielen Fällen Voraussetzung zur Einreise und längerfristigen Beschäftigung ist.



 

Kontakt

Dilek Intepe

Tel. +49 30 259 03 - 376

intepe--at--hwk-berlin.de



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