elektronischen Berufsausweis (eba)
Deutscher Handwerkskammertag e.V.

Information für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis (eBA) und SecureModuleCard-B (SMC-B)

Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht.

Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Betriebe der  Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur (TI) bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.



Hinweise zur Einführung des Ausweises

Das Verfahren zur Antragsstellung über unser Kundenportal befindet sich aktuell im Aufbau.

Wir werden alle betreffenden Gewerke postalisch darüber informieren, sobald die Antragsstellung über das Kundenportal durchgeführt werden kann.

Achtung!

Das aktuell geplante Verfahren sieht den Erhalt des elektronischen Berufsausweises als Vorbedingung für die Beantragung der SMC- B (Institutionskarte) vor.

Aufgrund aktueller parlamentarischer Verfahren ist es möglich, dass der elektronische Berufsausweis als Zugangsvoraussetzung zur TI und als Antragsvoraussetzung für eine SMC-B entfallen wird.  

Nach Abschluss des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens werden Sie von der Handwerkskammer Berlin und den Zentralfachverbänden über das Ergebnis informiert.

 

Elektronischer Berufsausweis - Info-Flyer zum Download

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Information den Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)" aufgelegt.

Im Flyer erhalten die Betriebe der Gesundheitshandwerke alle grundlegenden Informationen zur Beantragung von eBA und SMC-B: