
Information für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis (eBa) und SecureModuleCard-B (SMC-B)
Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht.
Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Betriebe der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.
Hinweise zur Einführung des Ausweises
Das Verfahren zur Antragsstellung über unser Kundenportal befindet sich aktuell im Aufbau.
Wir werden alle betreffenden Gewerke postalisch darüber informieren, sobald die Antragsstellung über das Kundenportal durchgeführt werden kann.