Auslandspraktika Bildung international: Philipp Fumfahr als Azubi in Tokio: Gruppenbild vor einem Geschäft
Philipp Fumfahr
Im Einsatz – während des Auslandspraktikums in Tokio

Chancen durch Auslandspraktika3. Infos für Betriebe

Praktika im Ausland bieten Auszubildenden die Möglichkeit, sich vor allem persönlich weiterzuentwickeln. Sie verbessern auch Fremdsprachenkenntnisse, fördern interkulturelle Kompetenzen und vermitteln praktische Erfahrungen mit anderen Technologien und Arbeitsmethoden.

Auch Ausbildungsbetriebe profitieren: Rückkehrende Auszubildende sind motiviert, bringen neue Perspektiven, internationale Erfahrungen und frische Impulse mit, die Innovationskraft und Attraktivität als Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber*in stärken.

Vorteile auf einen Blick

Für Auszubildende:

  • Persönlichkeitsentwicklung durch neue Herausforderungen
  • Verbesserung der Sprachkenntnisse und interkulturellen Fähigkeiten
  • Einblicke in internationale Arbeitsweisen und Technologien

Für Betriebe:

  • Fachkräfte mit erweitertem Horizont und Auslandserfahrung
  • Attraktives Ausbildungsprofil und positives Employer Branding
  • Innovative Ideen durch den Austausch mit anderen Arbeitskulturen



FAQ – Organisatorisches & Rechtliches

Auslandspraktika richten sich an motivierte Auszubildende – am besten ab dem 2. Ausbildungsjahr und mindestens 18 Jahre alt.
Wichtig: Der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule müssen zustimmen.

Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu ein Viertel der gesamten Ausbildungszeit im Ausland absolviert werden (§2 Abs. 3 BBiG).
In der Praxis dauern Auslandspraktika meist 3 bis 6 Wochen.
Für Praktika ab 8 Wochen ist ein individueller Ausbildungsplan notwendig.

Grundsätzlich ist ein Auslandspraktikum weltweit möglich – z. B. in:

  • Deutschsprachigen Ländern (Österreich, Liechtenstein)
  • Europäischen Ländern
  • Schwellen- oder Entwicklungsländern

Das Zielland hängt oft von den Lernzielen oder Fördermöglichkeiten ab.

Ein Praktikum im Ausland sollte frühestens im 2. Ausbildungsjahr stattfinden – so können praktische Erfahrungen gesammelt werden.
Planungsvorlauf: mindestens 4–6 Monate vor Beginn des Aufenthalts.

Typische Kosten im Ausland sind:

  • Reise und Unterkunft
  • Eventuell Gebühren für Vermittlungsorganisationen

In Europa werden bis zu 80 % der Kosten über Programme wie Erasmus+ gefördert.
Der Ausbildungsbetrieb zahlt weiterhin die Ausbildungsvergütung, ist aber nicht verpflichtet, Reise- oder Unterkunftskosten zu übernehmen.

  • Der Aufenthalt muss schriftlich mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart und der Handwerkskammer gemeldet werden.
  • Die Zeit im Ausland ist Teil der regulären Ausbildung – sie darf nicht mit Urlaub verrechnet werden.
  • Die Ausbildungsvergütung wird weitergezahlt.
  • Das Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen oder verlängert.

Während des Aufenthalts erfolgt eine offizielle Freistellung von der Berufsschule.
Es muss keine Berufsschule im Ausland besucht werden.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss eigenständig nachgeholt werden.

Ja. Auch im Ausland muss das Berichtsheft weitergeführt werden.
Es wird wie gewohnt vom Ausbilder oder der Ausbilderin kontrolliert und unterschrieben.

 


Ihre berufliche Weiterbildung im Ausland

Neue Perspektiven für Ausbilder*innen und Berufsbildungspersonal

Sie möchten frischen Wind in Ihre Ausbildungspraxis bringen? Ein beruflicher Bildungsaufenthalt im Ausland eröffnet Ihnen neue Einblicke, Ideen und Methoden. Ob Hospitation, Job Shadowing oder aktives Lehren im Ausland – profitieren Sie vom Austausch mit internationalen Ausbildungssystemen und bringen Sie neue Impulse in Ihren Berufsalltag!

Wer kann teilnehmen?

  • Ausbilder*innen und Ausbildungsleitungen
  • Lehrkräfte, Berufsberater*innen
  • Verantwortliche für Ausbildungsplanung, Personalentwicklung oder Berufsorientierung

Was ist möglich?

  • Berufspraktika im Ausbildungsbereich
  • Hospitationen an Partnereinrichtungen
  • Job Shadowing (einzeln oder als Gruppenreise)
  • Lehren oder Ausbilden im Ausland




Gut gefördert ins Ausland

Innerhalb der EU – mit Erasmus+

  • Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten
  • Mindestdauer: 2 Tage
  • Empfohlene Vorlaufzeit: mind. 3 Monate

Außerhalb der EU – mit „Ausbildung Weltweit“

  • Förderung für Aufenthalte in z. B. Kanada, Südafrika oder Südkorea
  • Mindestdauer: 2 Tage
  • Planung abhängig von Zielland und Visa-Vorgaben

Ihr Mehrwert

Ein internationaler beruflicher Aufenthalt bietet Ihnen:

  • Neue Perspektiven auf Ausbildung und Didaktik
  • Innovative Methoden und Lernformen
  • Persönliche und berufliche Weiterentwicklung
  • Austausch mit internationalen Fachkolleg*innen


Kontakt

 

Internationale Mobilitätsberatung

Susanne Boy

Tel. +49 30 259 03 - 338

Fax +49 30 259 03 - 475

s.boy--at--hwk-berlin.de

 

Am besten einen Beratungstermin vereinbaren:

 

 030 – 259 03 338
  +49 (0) 171 93 50 980
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