Werkstatt der Volksbühne, Berlin: In der Mitte Kusti, Praktikant aus Finnland; rechts zwei Azubis sowie internationale Absolventen während ihrer Ausbildung.
Entdecke neue Horizonte!1. Infos für Auszubildende
Ein Praktikum im Ausland ist eine wertvolle Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung. Du sammelst nicht nur neue fachliche Erfahrungen, sondern entwickelst dich auch persönlich weiter.
Deine Vorteile
- Erwerb interkultureller Kompetenzen
- Verbesserung von Sprachkenntnissen
- Fachliche Erfahrungen
- Mehr Selbstständigkeit
- Steigerung deiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Wer kann mitmachen?
Du kannst teilnehmen, wenn du:
- eine duale Ausbildung im Handwerk machst,
- im 2. oder 3. Ausbildungsjahr bist,
- mindestens 18 Jahre alt bist,
- Interesse an neuen Kulturen und Erfahrungen mitbringst,
- die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebs und ggf. deiner Berufsschule hast.
Ablauf – So funktioniert's:
- Beratung & Planung mit unserer Mobilitätsberatung
- Auswahl eines Landes oder direkten Gastbetriebs im Ausland
- Fördermittel beantragen (z. B. über Erasmus+)
- Durchführung des Praktikums (2–4 Wochen oder länger)
- Nachbereitung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Teilnehmen können volljährige Auszubildende, idealerweise ab dem 2. Ausbildungsjahr.
Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule.
Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu ein Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland absolviert werden (§2 Abs. 3 BBiG).
In der Praxis dauern Auslandspraktika meist zwischen drei und sechs Wochen.
Für Aufenthalte ab acht Wochen ist ein individueller Ausbildungsplan erforderlich.
Ein Auslandspraktikum ist grundsätzlich weltweit möglich. Mit dem Förderprogramm Erasmus+ liegt der Schwerpunkt auf dem europäischen Raum. Mit dem Förderprogramm „Ausbildung weltweit“ sind Praktika nahezu überall auf der Welt möglich, allerdings können hierfür nur zweimal pro Jahr Anträge gestellt werden. Die Wahl des Ziellandes hängt häufig von den Lernzielen und den verfügbaren Fördermitteln ab.
Ein Auslandsaufenthalt wird frühestens ab dem 2. Ausbildungsjahr empfohlen, damit praktische Erfahrungen im Berufsfeld gesammelt werden können.
Die Vorbereitungszeit sollte mindestens 4 bis 6 Monate betragen. Bei Aufenthalten außerhalb der EU bis zu einem Jahr, denn hier muss ggf. ein extra Förderantrag gestellt werden.
Die Mobilitätsberatung der Handwerkskammer unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb und begleitet Sie bei der Organisation des Aufenthalts.
Für ein Auslandspraktikum entstehen in der Regel Kosten für Reise und Unterkunft. In vielen Fällen erfolgt die Durchführung über Vermittlungsorganisationen im Zielland. Förderprogramme wie z. B. Erasmus+ übernehmen häufig bis zu 80 % der Gesamtkosten.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb mit deinem Auslandspraktikum einverstanden ist, ist er verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzuzahlen, jedoch nicht zur Übernahme der Reise- oder Unterkunftskosten.
- Der Auslandsaufenthalt muss schriftlich zwischen Betrieb und Auszubildendem vereinbart und der zuständigen Kammer gemeldet werden.
- Der Aufenthalt zählt als regulärer Teil der Ausbildung – eine Anrechnung auf Urlaub ist nicht zulässig.
- Das Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen oder verlängert.
- Die Ausbildungsvergütung wird fortlaufend gezahlt.
Für die Dauer des Aufenthalts ist eine Freistellung von der Berufsschule notwendig.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss eigenständig nachgearbeitet werden.
Ein Besuch einer Schule im Ausland ist nicht erforderlich.
Das Berichtsheft muss auch während des Auslandspraktikums weitergeführt werden.
Die Einträge sind nach Rückkehr von der Ausbilderin oder dem Ausbilder zu prüfen und zu unterschreiben.