Übernehmen Sie Verantwortung für die Fachkräfte von morgenFortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Übernehmen Sie Verantwortung – werden Sie Ausbilder*in im Handwerk
Gut ausgebildete Fachkräfte sind das Rückgrat des Berliner Handwerks. Wer selbst ausbilden möchte, braucht dafür nicht nur fachliches Know-how, sondern auch den Nachweis seiner pädagogischen Eignung.
Die AEVO-Prüfung ist der anerkannte Qualifikationsnachweis für alle, die Auszubildende in ihrem Betrieb begleiten und fördern möchten. Sie zeigt: Wer hier bestanden hat, kann nicht nur sein Handwerk – er oder sie kann es auch weitergeben.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer AEVO-Prüfung bei der Handwerkskammer Berlin.
Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Sie die Ausbildung zum*r Ausbilder*in anstreben, sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Idealerweise ist Ihr Abschluss in dem Beruf, in dem Sie die Fachkräfte von morgen ausbilden möchten, da Sie die entsprechenden fachlichen Kompetenzen nachweisen müssen.
Die Ausbilder und Ausbilderinnen tragen maßgeblich zur Ausbildungsqualität bei. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche persönlichen und fachlichen Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Prüfungsvorbereitung
Um sich optimal auf die Fortbildungsprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Vorbereitungskurse an.
Informieren Sie sich gern hierzu unter www.bildung4u.de.
Inhalte und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Theorie
Der schriftliche Teil der Prüfung wird digital am Computer / Tablet durchgeführt und beinhaltet fallbezogene Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern:
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Weitere wichtige Informationen zu Ihrer digitalen Prüfung finden Sie unter folgendem Link.
Bitte schauen Sie sich die Informationen vor Ihrer Prüfung an.
Ihre Digitale Prüfung bei der Handwerkskammer Berlin
Praxis
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Unterweisung/Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählen Sie eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Unterweisung/Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im anschließenden Fachgespräch zu erläutern.
Prüfungsgebühren
Die Fortbildungsprüfung ist kostenpflichtig und wird gemäß dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin abgerechnet. Die Prüfung und die damit verbundenen Gebühren sind unabhängig von einer Kursteilnahme.
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung AEVO
Nutzen Sie dazu unser Online-Formular und fügen die erforderlichen Dokumente an.
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung AEVO vollständig aus.
- Geben Sie Ihren kompletten Namen (wie im Ausweisdokument), Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Meldeadresse (Postanschrift) an. Beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Verzögerung der Zulassung führen können.
- Drucken und unterschreiben Sie den Zulassungsantrag.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden den Zulassungsantrag im vorgesehenen Feld hoch.
- Senden Sie das Online-Formular ab.
AEVO - Anmeldung zur Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung
Prüfungsnachweis verloren?
Wenn Sie Ihren Prüfungsnachweis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung über die bestandene Prüfung fertigen zu lassen. Die Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Beantragen Sie hier Ihre Ersatzbescheinigung
Fördermöglichkeiten
Die Handwerkskammer Berlin berät Sie zu den im Rahmen der Fortbildungsprüfungen möglichen Förderungen. Im Bereich Fördermöglichkeiten haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.
Lassen Sie sich vom Teil IV der Meisterprüfung befreien
Sollten Sie die Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung im Zusammenhang mit Ihrer Meisterprüfung erfolgreich ablegen, werden Sie auf Antrag vom Prüfungsteil IV der Meisterprüfung "befreit". Die Prüfungsnoten/-ergebnisse der AEVO-Prüfung werden nicht im Meisterzeugnis angegeben. Diese werden Ihnen in einem separaten Zeugnis über die abgelegte Fortbildungsprüfung ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Meisterprüfung eine Zulassung benötigen. Weitere Informationen über Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung im Bezirk der Handwerkskammer Berlin erhalten Sie auf unserer Website Meister*in im Handwerk.