Pflicht bei minderjährigen AuszubildendenErstuntersuchung
Ausbildungsbetriebe dürfen Jugendliche erst dann beschäftigen, wenn diese innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurden.
Lassen Sie sich vor Beginn der Ausbildung die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegen (s. Muster, ein einfaches ärztliches Attest ist nicht ausreichend). Sollte Ihr Auszubildender noch nicht ärztlich erstuntersucht worden sein, verlangen Sie von ihm unverzüglich den Arztbesuch.
Muster Erstuntersuchungsbescheinigung
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Fügen Sie dem Ausbildungsvertrag eine Kopie der Erstuntersuchungsbescheinigung bei. Die Original-Bescheinigung muss aufbewahrt werden, bis das Ausbildungsverhältnis endet bzw. der Jugendliche bei Ihnen ausscheidet, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.