Gemeinsame Pressemitteilung vom 11. Juni 2026Appell der Berliner Wirtschaft zur Sonderbauministerkonferenz: Wohnungsbau sichern, Vergesellschaftung verhindern
Auf der Tagesordnung der heute beginnenden Sonderkonferenz der Bauminister steht auch ein gemeinsamer Antrag von Bayern und Nordrhein-Westfalen, auf eine bundesrechtliche Regelung zu Vergesellschaftungsplänen hinzuwirken. Die IHK Berlin, die Handwerkskammer Berlin, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) appellieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, sich der Initiative Bayerns und Nordrhein-Westfalens anzuschließen.
„Die Berliner Wirtschaft begrüßt die Initiative Bayerns und Nordrhein-Westfalens, die Bundesregierung zu einer bundesrechtlichen Regelung von Vergesellschaftungsvorhaben aufzufordern. Spätestens nach dem Berliner Volksentscheid im Jahr 2021 wäre es an der Zeit gewesen, ein Thema von solcher Reichweite und mit zu erwartenden massiven Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auf eine klare bundesrechtliche Grundlage zu stellen.
Wer sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass Eigentum und Investitionen sicher sind, wird künftig wohl kaum Geld in den Wohnungsbau stecken. Wir appellieren deshalb an die Verantwortlichen in Land und Bund, sich der Initiative der beiden Bundesländer anzuschließen. Die Sonderkonferenz der Bauminister bietet eine gute Gelegenheit, in dieser für den Wirtschaftsstandort Deutschland entscheidenden Frage eindeutig Stellung zu beziehen.
Unabhängig davon bleibt festzuhalten: Die Vergesellschaftung von Wohnungen schafft keine einzige neue Wohnung, stattdessen würde sich Berlin auf Jahrzehnte – und damit auf Kosten der nachfolgenden Generationen – finanziell jeglichen Spielraum für die Gestaltung einer wachsenden, zukunftsfesten Stadt nehmen.
Für mehr bezahlbaren Wohnraum braucht es deshalb vor allem eines: mehr Investitionen, mehr Neubau und verlässliche Rahmenbedingungen.“