Umschulungsvertrag und Übernahmevertrag
Wenn Sie einen Umschulungsvertrag oder Übernahmevertrag benötigen, finden Sie auf dieser Seite die passenden Informationen und Formulare zum Download.
Bitte laden Sie die für Ihren Fall relevanten Unterlagen herunter, füllen Sie diese vollständig aus und halten Sie ggf. erforderliche Nachweise bereit. Die Einreichung ist digital über das Kundenportal oder postalisch möglich.
Bei Fragen zum richtigen Vertrag oder zur Einreichung unterstützt Sie das Team der Lehrlingsrolle gern.
Umschulungsvertrag
Eine Umschulung ist in der Regel eine zweite Ausbildung in dem Sinne, dass nur jemand umgeschult werden kann, der bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zumindest Arbeitserfahrung vorzuweisen hat. Umschulungen dauern normalerweise kürzer als die reguläre Ausbildungszeit und werden häufig von der Agentur für Arbeit mittels eines Bildungsgutscheins finanziert. Die Handwerkskammer Berlin stellt Ihnen die Formulare für Umschulungsverträge elektronisch zur Verfügung. Dabei wird zwischen einer betrieblichen und einer außerbetrieblichen Umschulung unterschieden.
Übernahmevertrag
Wann verwenden Sie statt eines Ausbildungsvertrages einen Übernahmevertrag?
- Wenn der Inhaber eines Betriebes wechselt, mit dem der Berufsausbildungsvertrag geschlossen wurde, dem sog. Betriebsübergang gem. § 613a BGB. Der Betriebsübergang führt nicht zu einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, Sinn und Zweck des Übernahmevertrages ist hierbei lediglich, den Bestandsschutz des Ausbildungsverhältnisses zu dokumentieren.
- Wenn ein im Rahmen einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis betrieblich fortgesetzt wird und auf den Handwerksbetrieb übergeht.
Der Übernahmevertrag stellt einen Nachtrag zum Berufsausbildungsvertrag dar und ist stets mit diesem zusammen vorzulegen.