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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Pressemitteilung der Handwerkskammer Berlin vom 28. Februar 2020

Berlin ist gut aufgestellt 

Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, verstärkt Fachkräfte aus dem nichteuropäischen Ausland zu gewinnen. Das Landesamt für Einwanderung, die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, die Handwerkskammer Berlin und die IHK Berlin begrüßen das neue Gesetz. Der gemeinsame Business Immigration Service (BIS) hat sich in den vergangenen Wochen intensiv auf die neue Gesetzeslage vorbereitet, um ab März Anfragen und Anträge von Berliner Unternehmen und außereuropäischen Fachkräften zügig bearbeiten zu können.

Das Gesetz soll vor allem die Einwanderung von nichtakademischen Fachkräften erleichtern, zudem fällt die bisherige Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe weg. Die Vorrangprüfung, nach der die Bundesagentur für Arbeit bislang zunächst prüfen musste, ob die Stelle nicht auch mit inländischen oder europäischen Arbeitssuchenden besetzt werden könnte, wurde ebenfalls abgeschafft (kann aber im Bedarfsfall wieder regional oder für bestimmte Berufe eingeführt werden). Außerdem ist die Einreise zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche nun auch verstärkt für Nichtakademiker möglich. Neu ist die Einführung des „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ zur Verkürzung der Fristen bei den Anerkennungsstellen und den Botschaften. Dies gibt Arbeitgebern bundesweit die Möglichkeit, die Verfahren vor der Einreise bei der Ausländerbehörde ihrer Betriebssitze vorzubereiten und anzustoßen. Damit folgt der Gesetzgeber dem Berliner Modell einer zentralen Anlaufstelle vor Ort im gemeinsamen Business Immigration Service.

Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin:

„Viele gut ausgebildete Menschen aus dem Ausland wollen in Berlin leben und arbeiten, und unsere Unternehmen brauchen diese Fachkräfte dringend. Unser IHK-Fachkräftemonitor prognostiziert, dass allein in Berlin im Jahr 2030 rund 230.000 Fachkräfte fehlen werden. Die qualifizierte Einwanderung aus Drittstaaten ist daher ein wichtiger Pfeiler, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand aufrecht zu erhalten. Wichtig sind jetzt zügige Einbürgerungsprozesse. Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen dürfen dabei keine Steine in den Weg gelegt werden. Zudem ist die Bundespolitik nun aufgefordert, in den Auslandsvertretungen das Personal zur Visabearbeitung aufzustocken und Kooperationen mit Drittländern auszuarbeiten. Außerdem appelliert die Berliner Wirtschaft an die Politik, für eine ausreichende Finanzierung der Sprachinstitute vor allem in den Staaten zu sorgen, aus denen viele qualifizierte Einwanderer zu erwarten sind. Denn Sprachkenntnisse sind die Basis für eine gelungene Integration.“

Carola Zarth, Präsidentin der Handwerkskammer Berlin:

„Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt genau zur rechten Zeit: Das Handwerk hat einen hohen Fachkräftebedarf, der auch bei Ausschöpfung des heimischen Arbeitskräftepotentials nicht zu decken ist. Daher freuen wir uns auf die Zuwanderung engagierter und qualifizierter Menschen aus dem Ausland. Das Handwerk mit seiner gelebten Vielfalt bietet ihnen hierfür gerne einen Platz. Damit dieses gelingt, werden wir uns als zuständige Stelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Handwerk gemeinsam mit unseren Partnern dafür einsetzen, dass die Betriebe die Regelungen so einfach und effizient wie möglich anwenden können. Praxistauglichkeit und Anwendungsfreundlichkeit bei der Umsetzung dieses Gesetzes werden darüber entscheiden, ob die Fachkräfteeinwanderung gelingt. Und darauf wird es ankommen.“

Dr. Stefan Franzke, Geschäftsführer Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie:

„Jeder siebte neue Job in Berlin wurde seit 2008 in einem Unternehmen der Digitalwirtschaft geschaffen. Sie profitiert überdurchschnittlich von einer international zusammengesetzten Belegschaft. Zügige und transparente Verfahren sind für die weltweit gefragten Talente dabei ein Muss für einen Start. Der BIS war deutschlandweit die erste zentrale Anlaufstelle für Unternehmen für eine Region. 1300 Unternehmen haben sich schon für diesen Service registriert. Dieses Erfolgsmodell wird nun auf die neuen Bedingungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angepasst. Berlin kann im Wettbewerb um die besten Köpfe nur dann bestehen, wenn der Service schnell ist und digital wird. Die enge Zusammenarbeit und die räumliche Nähe der Partner ist ein Grund dafür, dass Berlin in diesem weltweiten Wettbewerb gut aufgestellt ist.“

Engelhard Mazanke, Direktor des Landesamtes für Einwanderung:

„Mit der Gründung des Landesamtes für Einwanderung in Berlin haben wir die Zuständigkeit für die Bedienung von Fachkräften gebündelt. Wir wollen die neuen rechtlichen Möglichkeiten mit unseren Partnern im BIS und in den Botschaften nutzen, um unseren gemeinsamen Service weiter auszubauen.“

Serviceangebote:

Wollen ausländische Fachkräfte einwandern, muss zunächst die berufliche Qualifikation festgestellt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen wollen. Auf der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de der zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) gibt der Anerkennungsfinder Auskunft, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist. Für die gewerblichen Berufe sind neben den Handwerkskammern auch die IHKs zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.businesslocationcenter.de/bis/
www.berlin.de/einwanderung/
www.ihk-berlin.de/anerkennungsberatung
www.hwk-berlin.de/ausbildung/auslaendische-qualifikationen/