Kran hebt ein vorgefertigtes Holzbaumodul an seinen Platz in der Konstruktion.
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Pressemitteilung vom 3. November 2025Berliner Leitfaden „Wohnungsbau-Turbo“ darf Gewerbeflächen nicht gefährden

Der „Wohnungsbau-Turbo“, das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, ist am 30. Oktober 2025 bundesweit in Kraft getreten.

Mit Sonderregelungen im Planungsrecht soll mehr Bauland mobilisiert werden. So kann künftig auch in Gebieten gebaut werden, deren Bebauungspläne eigentlich andere Nutzungen als Wohnen - etwa Gewerbe - vorsehen (§246e BauGB).

Eine vermeintlich uneingeschränkt frohe Botschaft.

Die Handwerkskammer Berlin begrüßt vor diesem Hintergrund zwar, dass das Land Berlin zur Umsetzung der bis Ende 2030 befristeten Regelungen einen Leitfaden „Wohnungsbau-Turbo“ vorgelegt hat. Viele der Ansätze könnten tatsächlich dazu beitragen, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Der Leitfaden berücksichtigt auch Immissionskonflikte, Schutz von benachbarten Gewerbebetrieben und gemischt genutzte Gebiete mit Wohnen und Gewerbe.

Kritisch ist jedoch, dass die Bindungswirkung von bestehenden Programmen zur Sicherung von Gewerbeflächen überhaupt nicht thematisiert wird. Damit rückt einmal mehr einzig und allein der Wohnungsbau in den Fokus der Planung. Selbst Gewerbegebiete, die vom Land Berlin als unersetzlich eingestuft sind, geraten unter Druck.

Seit 2017 hat Berlin bereits mehr als 174 ha Gewerbefläche durch Umnutzungen verloren. Doch ohne Handwerk und Gewerbe, das absehbar immer weiter verdrängt wird, rückt das Ziel einer Stadt der kurzen Wege und der Mischung von Wohnen und Gewerbe in immer weitere Ferne.

Das Handwerk fordert deshalb: Berlin muss sich an seine bestehenden Konzepte zur Sicherung und Entwicklung von Handwerk und Gewerbe selbst binden!

Bei Entscheidungen auf Basis des Wohnungsbauturbos muss das Handwerk eingebunden werden. Ohne das Handwerk gibt es keinen schnelleren Wohnungsneubau, keine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und keine Klimawende. Ohne Handwerk geht es nicht.