Händedruck, Vereinbarung, Geschäft, Vertrag, Kunde, Begrüssung
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Schlichtungsstelle der Berliner WirtschaftAußergerichtliche Streitbeilegung im B2B-Bereich

Die Handwerkskammer Berlin bietet in Kooperation mit der IHK und dem Anwaltsverein eine neue außergerichtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung an.

Sachlich zuständig ist diese Schlichtungsstelle für Streitigkeiten, die einen Gewerbetreibenden (also auch den Handwerker) in Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit oder die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse einer gewerblich tätigen Gesellschaft betreffen.
Mit Hilfe eines neutralen, unabhängigen Schlichters soll zwischen den Parteien eine interessengerechte Vereinbarung herbeigeführt werden. Die Parteien bekennen sich durch freiwilligen Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung, die jederzeit wieder gekündigt werden kann, zur Durchführung des Verfahrens. 

  • Zugehörigkeit einer Partei zu einer deutschen IHK oder Handwerkskammer
  • Schriftlicher Antrag
  • Schlichtungsvereinbarung (Vordruck  kann angefordert werden)
  • Kostenvorschuss: zahlbar je zur Hälfte von beiden Parteien

Kosten:

Kostenvorschuss für Schlichterhonorar 600 € zzgl. 19 % USt. (brutto 714 €)

Weitere Informationen zur Verfahrensweise entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung oder wenden Sie sich an unsere Rechtsberatung.