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Beratung ist unser Handwerk | HANDWERK IN BERLIN 2024 - 1Wie wird man zum Ausbildungsbetrieb?

Kennen Sie schon unser ServiceCenter? Wir zeigen Ihnen, was Sie von der Handwerkskammer Berlin erwarten können und stellen unser Dienstleistungsangebot vor. Unsere Berater*innen helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Gründung, Betriebsführung und Ausbildung weiter. Dieses Mal geht es darum, was man beachten muss, wenn man ein Ausbildungsbetrieb werden möchte.

„Was muss ich nachweisen, um ein Ausbildungsbetrieb zu werden?“ oder „Bei uns gehen demnächst viele Mitarbeiter in Rente. Wie finde ich jetzt Nachwuchs?“ Dies sind typische Fragen zum Thema Ausbildung, die die Mitarbeitenden der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Berlin im ServiceCenter erreichen.

In einem persönlichen Beratungsgespräch können die Ausbildungsberater*innen klären, welcher Beruf ausgebildet werden kann, ob die Ausstattung des Betriebes (z. B. mit Maschinen und genügend Arbeitsplätzen) ausreichend ist und wer als Ausbilder*in die Verantwortung übernimmt. In der Regel geht das mit einem Betriebsbesuch einher, sodass die Fragen gleich vor Ort anhand der betrieblichen Gegebenheiten geklärt werden können.

Wer selbst ausbildet, bereitet seine Nachwuchskräfte passgenau auf die Anforderungen seines Betriebes vor und spart sich später Zeit und Geld für Einarbeitungs- sowie Rekrutierungskosten.

„Zunächst einmal bietet die Entscheidung, Ausbildungsbetrieb zu werden, viele Vorteile“, sagt Claudia Lange, Teamleiterin der Ausbildungsberatung bei der Handwerkskammer. „Der hohe Fachkräftebedarf ist im Handwerk eine große Herausforderung. Wer selbst ausbildet, bereitet seine Nachwuchskräfte passgenau auf die Anforderungen seines Betriebes vor und spart sich später Zeit und Geld für Einarbeitungs- sowie Rekrutierungskosten.“

An einen Ausbildungsbetrieb werden aber durchaus hohe Anforderungen gestellt. Wer ausbilden möchte, für den gelten feste gesetzliche Bestimmungen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung und die jeweiligen Ausbildungsordnungen der Ausbildungsberufe bilden hier die Grundlage und klären z. B. wie ein Ausbildungsvertrag aufgebaut sein muss.

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„Es muss außerdem gewährleistet werden, dass die Ausbilder*innen im Betrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen“, so Lange. Sie müssen sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Persönliche Eignung bedeutet, dass sie keine Vorstrafen haben dürfen, die ihre Arbeit mit Jugendlichen untersagen, und dass sie nicht gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben. Die fachliche Eignung erfordert spezifische Fachkenntnisse sowie pädagogisches Know-how. Die Ausbilderin oder der Ausbilder muss beides gesondert nachweisen. Im Handwerk sind dafür in der Regel ein Meistertitel sowie eine Ausbildereignungsprüfung nötig. Darüber hinaus sind auch andere Qualifikationen für die Berechtigung zur Ausbildung, abhängig vom ausgeübten Handwerksbereich, möglich. „Auch dazu berät unser Team gern“, sagt Lange.

Des Weiteren muss die Zahl der Auszubildenden im Betrieb in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte stehen. „Als Faustregel kann man sagen, dass auf einen Auszubildenden zwei Fachkräfte kommen müssen“, so Lange. Sind all diese Hürden aus dem Weg geräumt und der Betrieb bei der Kammer als Ausbildungsbetrieb gemeldet, gilt es, einen passenden Lehrling zu finden. Auch hierbei helfen die Berater*innen der Handwerkskammer Berlin gern. Es lohnt sich die Mitarbeitenden der passgenauen Besetzung der Handwerkskammer Berlin zu kontaktieren. Sie unterstützen Unternehmen ganz gezielt bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfs.



Redakteurin:

 

Helena Golz

Tel. +49 30 259 03 - 122

golz--at--hwk-berlin.de






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Auch wenn Sie bereits ausbilden und die Qualität Ihrer Ausbildung verbessern möchten oder Beratung bei einem Konflikt mit Ihrem Auszubildenden benötigen, ist das Team der   Ausbildungsberatung für Sie da.

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 Claudia Lange
Teamleiterin
Ausbildungsberatung bei der Handwerkskammer Berlin

  +49 30 25903–390

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