
Fördermöglichkeiten für Auszubildende bei Ausbildungsbeginn ab 01.07.2025Zuschüsse vom Land Berlin - Antragsstellung für Auszubildende (neu VwV2025ff)
Antragstellung
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Bearbeitung Ihres Förderantrages
Für alle Berufsausbildungsverhältnisse mit Beginn ab/nach dem 01.07.2025 sind die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin vom 15.08.2025 (ABl. Nr. 34 vom 15.08.2025, S. 2204-2211) maßgeblich.
Antragsfrist und Antragsformular
Beachten Sie unbedingt die Antragsfrist von 6 Monaten sechs Monate nach Beginn der Beschulung außerhalb Berlins gemäß Abschnitt 4.1 Abs. 1 S. 2 der Verwaltungsvorschriften.
Sollte das Ausbildungsverhältnis bereits zuvor beendet worden sein, ist eine Antragstellung nur bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses möglich.
Download:
Förderung des Besuches einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitterberufe), 2.2 VwV
Antragsberechtigt sind die Auszubildenden aus Berliner Ausbildungsbetrieben, die im Rahmen der beruflichen Erstausbildung mit Zustimmung der zuständigen Bewilligungsbehörde in Splitterberufen ausgebildet werden und dabei eine auswärtige Berufsschule besuchen.
Wichtige Hinweise
Was muss ich beachten?
Anträge zur Förderung von Berufsausbildungsverhältnissen im Land Berlin können bei der Handwerkskammer Berlin (FBB) gestellt werden.
Die Antragstellung gemäß Abschnitt 2.2 muss spätestens sechs Monate nach Beginn der Beschulung außerhalb Berlins (Abschnitt 4.1 Abs. 1 S. 2 der Verwaltungsvorschriften) erfolgen.
Sollte das Ausbildungsverhältnis bereits zuvor beendet worden sein, ist eine Antragstellung nur bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses möglich.