Colourbox.de

Fördermöglichkeiten für Auszubildende bei Ausbildungsbeginn ab 01.07.2025Zuschüsse vom Land Berlin - Antragsstellung für Auszubildende (neu VwV2025ff)

Antragstellung

Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Bearbeitung Ihres Förderantrages

Für alle Berufsausbildungsverhältnisse mit Beginn ab/nach dem 01.07.2025 sind die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin vom 15.08.2025 (ABl. Nr. 34 vom 15.08.2025, S. 2204-2211) maßgeblich.

 

Fragen?

 +49 30 259 03 - 382 oder 383 

 fbb@hwk-berlin.de 


Förderung des Besuches einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitterberufe), 2.2 VwV

Antragsberechtigt sind die Auszubildenden aus Berliner Ausbildungsbetrieben, die im Rahmen der beruflichen Erstausbildung mit Zustimmung der zuständigen Bewilligungsbehörde in Splitterberufen ausgebildet werden und dabei eine auswärtige Berufsschule besuchen. 



Wichtige Hinweise

Was muss ich beachten?

Anträge zur Förderung von Berufsausbildungsverhältnissen im Land Berlin können bei der Handwerkskammer Berlin (FBB) gestellt werden. 

Die Antragstellung gemäß Abschnitt 2.2 muss spätestens sechs Monate nach Beginn der Beschulung außerhalb Berlins (Abschnitt 4.1 Abs. 1 S. 2 der Verwaltungsvorschriften)  erfolgen.

Sollte das Ausbildungsverhältnis bereits zuvor beendet worden sein, ist eine Antragstellung nur bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses möglich.



Colourbox.de

Hier bekomme ich Beratung & Hilfe

 

Postanschrift:
Handwerkskammer Berlin
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)
Blücherstr. 68
10961 Berlin



 

 

Teampostfach:
E-Mail: fbb(at)hwk-Berlin.de
Fax: +49 30 259 03 - 380





 Zurück zur Themenübersicht