Das Schmuckblatt zum MeisterprüfungszeugnisMeisterbrief
Beantragen Sie den Meisterbrief
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Meisterprüfung haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zum Meisterprüfungszeugnis einen Meisterbrief in Form eines Schmuckblattes zu beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie die Teile I und II der Meisterprüfung bei einer anderen Handwerkskammer abgelegt haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese Kammer. Für die Ausstellung des Meisterbriefes (Schmuckblattes) ist ausschließlich die Handwerkskammer zuständig, bei der Sie diese Prüfungsteile absolviert haben.
Bitte beachten Sie, dass das offizielle Nachweisdokument über das Bestehen der Meisterprüfung Ihr Meisterprüfungszeugnis ist. Der Meisterbrief stellt ein repräsentatives Schmuckblatt dar und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Wir bitten Sie, den Schmuckbrief erst nach Erhalt Ihres Meisterprüfungszeugnisses zu beantragen.
Zur Bestellung des Meisterbriefes nutzen Sie bitte unser Online-Formular.
Meisterbrief-Bestellung