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FAQs Meisterprüfung im Handwerk

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Meisterqualifikation – von Zulassung und Prüfungsaufbau über Kosten und Fördermöglichkeiten bis hin zu Terminen und Ablauf. Die FAQs sollen Ihnen eine schnelle Orientierung geben und typische Anliegen klären.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, steht Ihnen das Team der Handwerkskammer Berlin gern persönlich zur Seite.



Fragen vor der Prüfung

Grundsätzlich können alle Personen zur Meisterprüfung zugelassen werden, die eine abgeschlossene Gesellen- bzw. berufliche Abschlussprüfung im entsprechenden Handwerk nachweisen. Haben Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk oder Ausbildungsberuf abgeschlossen, müssen Sie zusätzlich Ihre Berufserfahrung im Handwerk der Meisterprüfung nachweisen. Die Prüfungskommission prüft dabei immer individuell, ob die beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Meisterprüfung ausreichend sind.

Für die Online-Zulassung sollten folgende Unterlagen digital als PDF vorliegen:

  • Gesellen- oder Abschlusszeugnis
  • Nachweis über die Zuständigkeit der Handwerkskammer Berlin (z.B. Meldebescheinigung, bestehendes Arbeitsverhältnis in Berlin, Meisterprüfungsvorbereitungsmaßnahme in Berlin, Sitz des selbständigen Handwerks-/Gewerbebetriebes in Berlin)
  • ggf. Nachweis über Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise)
  • ggf. Nachweise über bereits abgelegte Teile der Meisterprüfung
Nach Eingang der Online-Anmeldung prüft die Handwerkskammer Berlin Ihre Unterlagen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid per E-Mail. Sollte etwas fehlen, werden Sie informiert und können die Unterlagen nachreichen.
Ja, nach dem Absenden erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre Zulassung geprüft wurde, bekommen Sie zusätzlich den Zulassungsbescheid per E-Mail.
Ja, ein Rücktritt ist möglich. Bitte teilen Sie der Handwerkskammer Berlin schriftlich mit, wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren möchten. Je nach Zeitpunkt können Stornogebühren anfallen. Bei Rücktritt vor der Zulassung fallen keine Kosten an.
Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen:


• Teil I: meisterhafte Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
• Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
• Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
• Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse


Jeder Teil ist eine in sich abgeschlossene und daher rechtlich selbstständige Prüfung. Die Teile können unabhängig voneinander in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.
Da auch die Teile I und II kaufmännische Kenntnisse voraussetzen, sollten Prüflinge jedoch zunächst mit den Teilen III und IV bzw. der entsprechenden Fortbildungsprüfung Gepr. Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und der Ausbildereignungsprüfung beginnen.

Sobald Sie zur Meisterprüfung zugelassen sind und Ihren Zulassungsbescheid erhalten, können Sie sich für die einzelnen Meisterprüfungsteile anmelden.

Mit der Anmeldung ist ein Nachweis der Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses, der Bescheid über die Zulassung zur Meisterprüfung sowie die Eigenerklärung, ob und bei welchen anderen Meisterprüfungsausschüssen sich der Prüfling bereits zu dem Teil der Meisterprüfung angemeldet hat, einzureichen. Hat der Prüfling bereits einen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abgelegt, ist der Bescheid über den bestandenen Teil oder der Nachweis über die bestandene Fortbildungsprüfung einzureichen.

Die Anmeldefristen variieren je nach Handwerk und Prüfungstermin. In der Regel endet die Anmeldung 6 bis 8 Wochen vor Prüfungsbeginn.
Die genauen Fristen werden auf der Webseite der Handwerkskammer Berlin veröffentlicht. Eine rechtzeitige Anmeldung wird dringend empfohlen, da die Plätze begrenzt sind.
Das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Berlin verfügt über ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot. Welche konkreten Meistervorbereitungskurse in den Bildungsstätten der Handwerkskammer Berlin angeboten werden, erfahren Sie auf unserer Informationsseite sowie unter www.bildung4u.de.
Der Besuch einer Schulungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist zwar keine formale Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung, er ist jedoch empfehlenswert, weil sich das Anspruchsniveau der Meisterprüfung immer in der Schulungsmaßnahme widerspiegelt. Zudem lernen Prüflinge den Prüfungsablauf und die Prüfungsräumlichkeiten kennen.

Um die Meisterprüfung in Berlin ablegen zu können, müssen Sie folgendes beachten: 

 1.   Es ist sicherzustellen, dass die Handwerkskammer Berlin entsprechend §2 HwO für Sie zuständig ist. Den Nachweis können Sie mittels einer Meldebescheinigung (Meldebescheinigung kann direkt online beantragt werden), einem gültigen Arbeitsverhältnis, einer Meisterprüfungsvorbereitungsmaßnahme oder den Sitz Ihres selbstständigen Handwerks-/Gewerbebetriebes in Berlin erbringen.
2.   Für die Übernahme benötigen wir eine Freigabe der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
3.   Zulassungsbescheid, Zuständigkeitsnachweis und Freigabedokument sind zur digitalen Bereitstellung im PDF-Format vorzubereiten

Sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, nutzen Sie bitte das online Antragsformular.

Ja. Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen (§ 45 HwO):

• Teil I: meisterhafte Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
• Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
• Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
• Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Sie können sich zu allen oder nur zu einzelnen Teilen anmelden – z. B. wenn Sie bereits Teilprüfungen bestanden haben oder Teil IV (AEVO) separat ablegen möchten.

Die Gebühren sind in der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin festgelegt. Die Gebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Zur Abnahme der Meisterprüfung in den einzelnen Teilen erhebt die Handwerkskammer Berlin folgende Prüfungsgebühren:

Teil I:    315,00 €
Teil II:   272,50 €
Teil III:  168,75 €
Teil IV:  168,75 €

Zusätzlich können eventuell anfallende Nebenkosten der Prüfung (Material, Miete, Amtshilfen …) hinzukommen. Dies erfahren Sie bei der Prüfungsanmeldung durch die zuständige Geschäftsstelle.

Der Prüfling (ggf. dessen Arbeitgeber) muss für die Ablegung der Meisterprüfung eine Prüfungsgebühr bezahlen. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer i. V. m. mit dem Gebührenverzeichnis. Die Gebühr ist in der Regel vor der Prüfung zu bezahlen.

Die Höhe der Prüfungsgebühr sowie auch eventuell anfallende Nebenkosten der Prüfung (Material, Miete …) erfahren Sie bei der zuständigen Geschäftsstelle.
Ja, über das Aufstiegs-BAföG (AFBG) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren finanziell gefördert werden. Details und Antragsformulare finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de oder auf unserer Informationsseite. 

Zusätzlich bietet die Handwerkskammer Berlin Beratungen zur individuellen Förderung an.
Bei Krankheit oder wichtigen Gründen (z. B. familiäre Notfälle) kann ein Termin nach Rücksprache verschoben werden. In jedem Fall ist ein ärztliches Attest oder Nachweis erforderlich.
Ohne wichtigen Grund gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Die Prüfungen finden in den Werkstätten, Schulungsräumen oder Partnerbetrieben der Handwerkskammer Berlin statt. Der genaue Ort und Termin werden in der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Ja, Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können einen Nachteilsausgleich beantragen (z. B. verlängerte Bearbeitungszeit).

Entsprechenden Nachweis (z. B. ärztliches Attest) reichen Sie bitte zusammen mit Ihrer Prüfungsanmeldung ein.


Fragen nach der Prüfung

Sobald der Meisterprüfungsausschuss über die Note sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen des Prüflings im jeweiligen Teil der Meisterprüfung entschieden hat, wird dem Prüfling dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach der abschließenden Bewertung der letzten Prüfungsleistung in diesem Teil, schriftlich mitgeteilt. Der Prüfling erhält den Bescheid über den abgelegten Teil der Meisterprüfung mit den erzielten Ergebnissen in Punkten als ganze Zahl sowie als Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und als Note in Worten von der zuständigen Geschäftsstelle. Zwischenergebnisse aus den jeweiligen Teilen der Meisterprüfung werden dem Prüfling nicht mitgeteilt.
Der Prüfling erhält das Meisterprüfungszeugnis, wenn er alle vier Teile der Meisterprüfung bestanden hat. Das Meisterprüfungszeugnis führt die vier Teile der Meisterprüfung mit der erzielten Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und als Note in Worten auf.
Hat der Prüfling seine Meisterprüfung nicht bestanden, kann er sie noch drei weitere Male wiederholen. Jeder Prüfling hat also insgesamt viermal je Prüfungsteil die Möglichkeit, die Meisterprüfung abzulegen. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe abzulegen, auch nicht bei einer anderen Handwerkskammer. Bei der Wiederholungsprüfung kann sich der Prüfling von bestandenen Prüfungsbereichen und -fächern oder Handlungsfeldern befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung ist zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung zu stellen.
Jeder Prüfling hat nach der Ergebnisbekanntgabe die Möglichkeit, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist. Für eine Einsichtnahme ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ein schriftlicher oder elektronischer Antrag bei der zuständigen Geschäftsstelle zu stellen. Da die Meisterprüfung aus vier rechtlich selbstständigen Teilen besteht, muss der Prüfling – je nachdem, in welchem Teil er Akteneinsicht nehmen möchte und wann er das jeweilige Ergebnis erhält – ggf. mehrere Anträge auf Akteneinsicht stellen.

Der Prüfling hat jedoch keinen Rechtsanspruch, die Einsichtnahme mit einem Prüfenden durchzuführen oder eine Musterlösung in der Akteneinsicht zu erhalten.

Ja. Erfüllt der Prüfling nicht bereits durch seine Fachhochschulreife oder Hochschulreife die Zugangsvoraussetzungen zum Studium, berechtigt der Meisterbrief im Handwerk bundesweit zur Aufnahme eines Studiums in jedem Studiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule. Prüflinge sollten sich jedoch frühzeitig bei den entsprechenden (Fach-)Hochschulen informieren, ob darüber hinaus noch besondere Zugangsvoraussetzungen zum Studium vorliegen.
Verliert ein Prüfling sein Meisterprüfungszeugnis, kann er gegen eine Verwaltungsgebühr eine Zweitschrift erhalten. Der Prüfling hat hierfür einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Geschäftsstelle zu stellen.
 


Sie haben weitere Fragen zur Meisterprüfung? Wenden Sie sich gerne an uns.