FAQs Meisterprüfung im Handwerk
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Meisterqualifikation – von Zulassung und Prüfungsaufbau über Kosten und Fördermöglichkeiten bis hin zu Terminen und Ablauf. Die FAQs sollen Ihnen eine schnelle Orientierung geben und typische Anliegen klären.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, steht Ihnen das Team der Handwerkskammer Berlin gern persönlich zur Seite.
Fragen vor der Prüfung
Für die Online-Zulassung sollten folgende Unterlagen digital als PDF vorliegen:
- Gesellen- oder Abschlusszeugnis
- Nachweis über die Zuständigkeit der Handwerkskammer Berlin (z.B. Meldebescheinigung, bestehendes Arbeitsverhältnis in Berlin, Meisterprüfungsvorbereitungsmaßnahme in Berlin, Sitz des selbständigen Handwerks-/Gewerbebetriebes in Berlin)
- ggf. Nachweis über Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise)
- ggf. Nachweise über bereits abgelegte Teile der Meisterprüfung
• Teil I: meisterhafte Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
• Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
• Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
• Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Jeder Teil ist eine in sich abgeschlossene und daher rechtlich selbstständige Prüfung. Die Teile können unabhängig voneinander in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.
Da auch die Teile I und II kaufmännische Kenntnisse voraussetzen, sollten Prüflinge jedoch zunächst mit den Teilen III und IV bzw. der entsprechenden Fortbildungsprüfung Gepr. Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und der Ausbildereignungsprüfung beginnen.
Sobald Sie zur Meisterprüfung zugelassen sind und Ihren Zulassungsbescheid erhalten, können Sie sich für die einzelnen Meisterprüfungsteile anmelden.
Mit der Anmeldung ist ein Nachweis der Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses, der Bescheid über die Zulassung zur Meisterprüfung sowie die Eigenerklärung, ob und bei welchen anderen Meisterprüfungsausschüssen sich der Prüfling bereits zu dem Teil der Meisterprüfung angemeldet hat, einzureichen. Hat der Prüfling bereits einen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abgelegt, ist der Bescheid über den bestandenen Teil oder der Nachweis über die bestandene Fortbildungsprüfung einzureichen.
Um die Meisterprüfung in Berlin ablegen zu können, müssen Sie folgendes beachten:
1. Es ist sicherzustellen, dass die Handwerkskammer Berlin entsprechend §2 HwO für Sie zuständig ist. Den Nachweis können Sie mittels einer Meldebescheinigung (Meldebescheinigung kann direkt online beantragt werden), einem gültigen Arbeitsverhältnis, einer Meisterprüfungsvorbereitungsmaßnahme oder den Sitz Ihres selbstständigen Handwerks-/Gewerbebetriebes in Berlin erbringen.
2. Für die Übernahme benötigen wir eine Freigabe der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
3. Zulassungsbescheid, Zuständigkeitsnachweis und Freigabedokument sind zur digitalen Bereitstellung im PDF-Format vorzubereiten
Sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, nutzen Sie bitte das online Antragsformular.
Ja. Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen (§ 45 HwO):
• Teil I: meisterhafte Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
• Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
• Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
• Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Sie können sich zu allen oder nur zu einzelnen Teilen anmelden – z. B. wenn Sie bereits Teilprüfungen bestanden haben oder Teil IV (AEVO) separat ablegen möchten.
Die Gebühren sind in der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin festgelegt. Die Gebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Zur Abnahme der Meisterprüfung in den einzelnen Teilen erhebt die Handwerkskammer Berlin folgende Prüfungsgebühren:
Teil I: 315,00 €
Teil II: 272,50 €
Teil III: 168,75 €
Teil IV: 168,75 €
Der Prüfling (ggf. dessen Arbeitgeber) muss für die Ablegung der Meisterprüfung eine Prüfungsgebühr bezahlen. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer i. V. m. mit dem Gebührenverzeichnis. Die Gebühr ist in der Regel vor der Prüfung zu bezahlen.
Zusätzlich bietet die Handwerkskammer Berlin Beratungen zur individuellen Förderung an.
Ohne wichtigen Grund gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Entsprechenden Nachweis (z. B. ärztliches Attest) reichen Sie bitte zusammen mit Ihrer Prüfungsanmeldung ein.
Fragen nach der Prüfung
Der Prüfling hat jedoch keinen Rechtsanspruch, die Einsichtnahme mit einem Prüfenden durchzuführen oder eine Musterlösung in der Akteneinsicht zu erhalten.