2.1 VwV - Verbundausbildung

  • Die Förderung wird, nach Vorlage der entsprechenden Abrechnungsunterlagen, in der Regel rückwirkend für 6 Monate gewährt; in der Regel für die Abrechnungszeiträume September bis einschließlich Februar und März bis einschließlich August, bitte reichen Sie dazu rechtzeitig die jeweiligen Abrechnungsunterlagen ein.
  • Es können nur die im Kooperationsvertrag vereinbarten Ausbildungszeiten anerkannt werden. Sollten darüber hinaus weitere Zeiträume in der Verbundausbildung vereinbart werden, benötigen wir eine schriftliche Vereinbarung.
  • Es können nur tatsächlich erbrachte Ausbildungszeiten beim Verbundpartner berücksichtigt werden; Berufschulzeiten, Urlaubszeiten und Ausbildungszeiten beim Stammbetrieb sind nicht förderfähig.
  • Krankheitszeiten bleiben ebenso unberücksichtigt; jedoch können diese, im Falle des Nachholens der verpassten Ausbildungsinhalte beim Verbundpartner, im Rahmen der festgesetzten Förderhöchstbeträge Berücksichtigung finden.
  • Es können nur praktische Inhalte für eine Verbundausbildung -auf Grundlage des einschlägigen Ausbildungsrahmenplans- gefördert werden. Die Prüfung dieser Inhalte im Abgleich mit den Vorgaben des einschlägigen Ausbildungsrahmenplans und die anschließende Bestätigung anhand des Formulars zur "Bestätigung der Notwendigkeit der Verbundausbildung" erfolgt durch eine/n Ausbildungsberater/in der zuständigen Kammer/Stelle.  

Für alle Abrechnungen gilt daher:

  1. Die Ausbildungszeiten beim Verbundpartner sind anhand eines monatlichen Anwesenheitsnachweises zu belegen, wobei Berufschulzeiten, Krankheit, Urlaub und Tage im Stammbetrieb gesondert zu kennzeichnen sind.
  2. Fallen Krankheitszeiten auf Berufsschultage oder andere nichtförderfähige Tage sind diese auch als solche zu kennzeichnen.
  3. Fehlzeiten wegen Krankheit sind nur förderfähig, wenn der Verbundpartner schriftlich bestätigt, dass die versäumten Ausbildungsinhalte nachgeholt wurden.
  4. Nachholzeiten sind wie folgt zu bestätigen: "Die wegen Krankheit versäumten Ausbildungsinhalte vom (Datum)..sind nachgeholt worden."


zurück zu den wichtigen Hinweisen