Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssenNeue Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel – EmpCo 2026
Handwerksbetriebe müssen ab dem 27. September 2026 strengere Vorgaben beachten, wenn sie in ihrer Werbung Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel verwenden. Die neuen EmpCo-Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Umweltwerbung („Greenwashing“) schützen.
Nur sagen, was sich belegen lässt
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen belastbar, aktuell und nachvollziehbar belegt werden, etwa durch technische Daten, Berechnungen, Zertifikate, wissenschaftliche Erkenntnisse oder unabhängige Prüfungen. Fehlt ein ausreichender Nachweis, sollte die Aussage nicht verwendet oder klar eingegrenzt werden.
Besonders wichtig:
- Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“ „nachhaltig“, „grün“ „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ nicht ohne Erklärung verwenden.
- Einen einzelnen positiven Aspekt nicht auf das gesamte Produkt, die Dienstleistung oder den Betrieb übertragen.
- Keine eigenen „grünen“ Siegel oder Logos ohne unabhängige, regelkonforme Zertifizierung nutzen.
- Gesetzliche Mindeststandards nicht als besondere Umweltleistung bewerben.
- Zukunftsziele zur Verbesserung der Umweltleistung nur mit einem detaillierten, messbaren und öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan kommunizieren. Der Umsetzungsplan muss regelmäßig durch einen externen Sachverständigen überprüft werden.
Aussagen konkret formulieren
Die Erläuterung muss für Kundinnen und Kunden klar erkennbar und auf demselben Medium verfügbar sein, beispielsweise direkt auf einem Flyer, einer Produktseite oder einer Verpackung.
Zahlen, Bezugsgrößen, Zeiträume und der Gegenstand der Aussage müssen nachvollziehbar sein. Eine Aussage zur Verpackung darf beispielsweise nicht den Eindruck erwecken, sie gelten für das gesamte Produkt.
Vorsicht bei Klimaneutralität
Begriffe wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“, „CO2-positiv“, „mit Klimaausgleich“ oder „klimaschonend“ sind für Produkte und Dienstleistungen regelmäßig unzulässig, wenn sie auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen.
Stattdessen sollten Betriebe konkrete, messbare Verbesserungen im eigenen Prozess kommunizieren, zum Beispiel:
„Durch den Einsatz neuer Maschinen haben wir den CO2-Ausstoß bei der Herstellung dieses Bauteils gegenüber 2023 um 15 % gesenkt.“
Die Berechnung, der Vergleichszeitraum und der Bezug zum Herstellungsprozess müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Auch Haltbarkeit und Reparierbarkeit beachten
Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur klassische Umweltaussagen. Auch Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit gewinnen rechtlich an Bedeutung. Diese Eigenschaften zählen künftig ausdrücklich zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder Dienstleistung, über die keine irreführenden Angaben gemacht werden dürfen.
Auch entsprechende Werbeaussagen sollten deshalb überprüft und, soweit erforderlich, durch belastbare Angaben belegt werden.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Handwerksbetriebe sollten ihre gesamte Kommunikation überprüfen: von Website und Social Media über Flyer, Angebote und Fahrzeugbeschriftungen bis hin zu Produktinformationen, Verpackungen und Etiketten.
Dabei sollten sie insbesondere
- Aussagen mit den vorhandenen Nachweisen abgleichen,
- technische Daten, Zertifikate und Berechnungen zentral dokumentieren sowie
- allgemeine Umweltaussagen konkretisieren oder entfernen
- verwendete Nachhaltigkeitssiegel bei Bedarf konkretisieren, anpassen oder entfernen,
- Aussagen zur Klimaneutralität und CO2-Kompensation überprüfen und
- Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit auf ihre Nachvollziehbarkeit prüfen.
Auch bereits vorhandene und weiter eingesetzte Werbemittel sollten rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Bei Verstößen drohen insbesondere kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber sowie berechtigte Wirtschafts- oder Verbraucherschutzverbände.
Fazit
Die EmpCo-Regelungen verlangen keine Verzichtserklärung auf Nachhaltigkeitskommunikation. Sie verlangen eine Kommunikation, die konkret, überprüfbar und fair ist. Betriebe, die ihre Fortschritte nachvollziehbar dokumentieren, können Vertrauen schaffen und Abmahnrisiken reduzieren.
Hinweis: Die Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar.