Voraussetzungen und BeantragungZulassung für die Meisterprüfung
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und beantragen Sie die Zulassung zur Meisterprüfung.
Schritt 1 - Informieren Sie sich über die Zulassungvoraussetzung zur Meisterprüfung
Im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen (Anlage A der Handwerksordnung) und zulassungsfreien (Anlage B der Handwerksordnung) Berufen unterschieden. Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, braucht in der Regel eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Bei zulassungsfreien Handwerksberufen ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig, eine Meisterprüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ein Vorbereitungskurs ist keine Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung. Selbstverständlich können Sie einen Meisterkurs besuchen, auch wenn Sie die Voraussetzungen zur Prüfung nicht erfüllen. Allerdings schließt der Kurs für Sie dann mit einer Teilnahmebescheinigung ab, nicht mit einer Prüfung.
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlangen, wird eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk verlangt, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
- Haben Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk oder Ausbildungsberuf abgeschlossen, müssen Sie zusätzlich Ihre Berufserfahrung im Handwerk der angestrebten Meisterprüfung nachweisen.
| Bäcker*in | Maurer*in und Betonbauer*in |
| Dachdecker*in | Metallbauer*in |
| Elektrotechniker*in | Orthopädietechniker*in |
| Feinmechaniker*in | Parkettleger*in |
| Fliesen-, Platten- und Mosaikleger*in | Schilder- und Lichtreklamehersteller*in |
| Friseur*in | Schornsteinfeger*in |
| Glaser*in | Straßenbauer*in |
| Installateur*in und Heizungsbauer*in | Stuckateur*in |
| Karosserie- und Fahrzeugbauer*in | Tischler*in |
| Klempner*in | Zahntechniker*in |
| Konditor*in | Zimmerin / Zimmerer |
| Kraftfahrzeugtechniker*in | Zweiradmechaniker*in |
| Maler*in und Lackierer*in |
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe
- Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlangen, wird ein bestandener Gesellenabschluss oder eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verlangt.
| Brauer*in und Mälzer*in | Galvaniseur*in |
| Bodenleger*in | Gebäudereiniger*in |
| Buchbinder*in | Schumacher*in |
| Fotograf*in |
Schritt 2 - Beantragen Sie die Zulassung zur Meisterprüfung
Hinweis zur Vorgehensweise
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vollständig aus
- Geben Sie Ihren kompletten Namen (wie im Ausweisdokument), Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Meldeadresse (Postanschrift) an. Beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Verzögerung der Zulassung führen können.
- Drucken und unterschreiben Sie den Zulassungsantrag.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden den Zulassungsantrag, sowie weitere erforderliche Nachweise, im vorgesehenen Feld hoch.
- Senden Sie das Online-Formular ab.