Umweltberatung_Energieeffizienz
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Betriebsberatung zum Thema Umweltschutz und Energieeffizienz Umwelt & Energie

Umweltschutz und Energiewende betreffen das Handwerk in unterschiedlicher Weise. Verschärfte gesetzliche Anforderungen und steigende Energiepreise verändern betriebliche Abläufe und den wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Umweltberatung berät alle Berliner Handwerksbetriebe zu umweltrelevanten Themen.



Die kostenlose Beratung steht allen Mitgliedsbetrieben offen, die sich zum Beispiel über folgende Schwerpunkte informieren möchten:

  • Gesetzliche Bestimmungen im Umweltbereich
  • Einsatz moderner Technik zur Minderung von Emissionen
  • Abfallvermeidung, Trennung und Abfallentsorgung (ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung von Produktionsabfällen)
  • Umgang mit Gefahrstoffen und Altlasten
  • Energie- und Materialeinsparung
  • Einführung eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen
  • Vorschriften und Ausnahmeregelungen zur Berliner Umweltzone




Handwerk spart Energie –
Mach mit und mach den Energie-Quickcheck!

Schon durch kleine Änderungen im eigenen und im Verhalten der Mitarbeitenden lässt sich viel Energie einsparen.

Mit den Tipps im  Energie-Quickcheck lassen sich kurzfristig und ohne große Investitionen Einsparungen realisieren.



Der nächste Schritt: Das E-Tool!

Für weitere mittel- und langfristige Energiespar-/ Optimierungsmaßnahmen bietet die Handwerkskammer Berlin ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenfreie und individuelle Beratung zum  E-Tool an.



Sanierung von Kastenfenstern - Entscheidungshilfe für Betriebe und Planer

Das traditionelle Berliner Kastenfenster lässt sich mit den richtigen Maßnahmen so sanieren und energetisch ertüchtigen, dass es mit der neusten Fenstergeneration mithalten kann. Der Runde Tisch Kastenfenster bei der Handwerkskammer setzt sich seit Jahren für dieses Thema ein und informiert zu den immer noch zu wenig bekannten Fakten.

Mit der Sanierung gelingt die Kombination vieler wichtiger Aspekte:

  • Die historische Bausubstanz und die Ästhetik der Fassaden bleiben erhalten, dem Klimaschutz und der Lärmminderung wird Rechnung getragen.
  • Dazu wird Abfall vermieden und die traditionelle Handwerkstechnik unterstützt.
  • Die Fördermittel zur energetischen Sanierung von Bund und Land Berlin machen dieses Konzept wirtschaftlich umsetzbar.

Zu diesem Thema haben wir eine 16-seitige  Entscheidungshilfe (1. Auflage 04/2022) veröffentlicht, die Ihnen bei der Überzeugung Ihrer Kunden zur Sanierung unterstützen soll.

Die Bearbeitung des Themas wurde aus Mitteln des Aktionsprogramms Handwerk der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanziert.



Starten Sie in die solare Zukunft – Broschüre veröffentlicht

Die Nachfrage nach Solaranlagen wird steigen, auch durch die Solarpflicht ab 2023. Schon jetzt verzögern sich Solarprojekte, weil es zu wenige Handwerkinnen und Handwerker gibt, die die Anlagen installieren können. Ohne Sie kommt die Solartechnik nicht auf die Dächer und an die Fassaden.

Machen Sie sich fit für die Solarwende

In der Broschüre  „Mit dem Handwerk in die solare Zukunft“ erhalten Sie Informationen, welche Unterstützungen es für Sie gibt – von der Beratung des SolarZentrums über Qualifizierungsmaßnahmen der Innungen bis hin zu Unterstützungen der Bundesanstalt für Arbeit bei der Suche nach neuen Fachkräften.

Ein Solarstromanteil von 25 Prozent in Berlin ist möglich. Das zeigen die Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesystem (ISE) im Rahmen der Studie zum Masterplan Solarcity Berlin. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen rund 4.400 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert werden – auf Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und auf Gewerbegebäuden.



Luftreinhalteplan Berlin: Dieselfahrzeuge

Durchfahrverbote aufgehoben, Geschwindigkeitsbeschränkungen bleiben

Am 23. Juli 2019 hatte der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans beschlossen. Zum Entwurf hat die Handwerkskammer Berlin zusammen mit sieben anderen Kammern und Verbänden kritisch Stellung genommen.

Kernpunkt der Fortschreibung sind die Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO₂) und konkrete Maßnahmen zu deren Einhaltung. So wurde z.B. ein Durchfahrtverbot auf 11 Straßenabschnitten für alle Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V umgesetzt, das dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Oktober 2018 gerecht wurde. Mit der Anlieger-frei-Regelung wurde jedoch eine Variante der Umsetzung gewählt, die den Fahrzeugen des Wirtschaftsverkehrs (inkl. Handwerk) das Erreichen aller notwendigen Punkte unbürokratisch ermöglichte. 

Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für einige Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO₂-Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt aktuell für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30.

Hinweise zur Fahrzeugbeschaffung

Bei Neuanschaffung von Diesel-Fahrzeugen ist auf Einhaltung der Abgasnorm Euro 6/VI zu achten, um mit diesen Fahrzeugen nicht von den Durchfahrtsverboten betroffen zu sein. Unter Umweltgesichtspunkten ist die Einhaltung der Abgasnorm Euro 6d TEMP entscheidend, weil bei diesen Fahrzeugen erstmals die Schadstofffreisetzung im realen Fahrbetrieb (RDE; Real Driving Emissions) bei der Zulassung berücksichtigt werden. Das Angebot von leichten Nutzfahrzeugen, die diese Norm erfüllen, wächst langsam.

Förderung der Nachrüstung

Leichte Nutzfahrzeuge können potentiell mit SCR-Katalysatoren nachgerüstet werden, die eine deutliche Minderung der Stickoxid-Freisetzung ermöglichen. Voraussetzung dazu ist eine allgemeine Betriebszulassung (ABE) dieser Systeme durch das Kraftfahrtbundesamt. Aktuell (Stand: 8/2019) gibt es noch keine entsprechend zugelassenen Systeme auf dem deutschen Markt. Einzelne Hersteller rechnen in den nächsten Monaten mit einer solchen ABE für weitverbreitete Fahrzeugmodelle.

Bereits jetzt existiert ein Förderprogramm des Bundes zur Nachrüstung von Handwerkerfahrzeugen. Die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge wird mit bis zu 3.000 Euro (über 3,5 to: 4.000 Euro) gefördert.

Bei Fragen zum Stand des Nachrüstungsangebots und zu den Förderprogrammen wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung der Handwerkskammer Berlin: Dr. Martin Peters, Tel. (030) 25903-460 E-Mail:  peters@hwk-berlin.de.





Förderung der Elektromobilität

Mit der Diskussion um die Luftqualität in Ballungsräumen und des Beitrags der Mobilität zur Klimabilanz wird zunehmend auch nach alternativen Mobilitätskonzepten gesucht. Eine mögliche Alternative ist die Nutzung der Elektromobilität. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs spielt die Nutzung der Elektrizität als Energiequelle von Beginn an eine wesentliche Rolle (Straßenbahn, U-Bahn, elektrischer Schienenverkehr).

Im Bereich der individuellen Mobilität ist die Speicherung der elektrischen Energie im Fahrzeug (Batterie) von entscheidender Bedeutung, da schienengebundene Mobilitätskonzepte auf Grund der damit verbundenen Investitionen unrealistisch erscheinen. Im letzten Jahrzehnt ist mit der Entwicklung der Lithium-Ionen-Batterie die Speicherung höherer Energiedichten möglich geworden. Damit wird die Nutzung der Elektromobilität auch im Individualverkehr technisch möglich. Allerdings ist auch die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge als Alternative zum Verbrennungsmotor ist mit erheblichen Investitionen in die Infrastruktur (insbesondere Ladesäulen) verbunden.

Die Elektromobilität soll in Deutschland deutlich an Fahrt aufnehmen. Auch wenn das Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zuzulassen, nicht erreicht wurde, sieht es aktuell so aus, als wenn diese Zielmarke mit einem oder zwei Jahren Verzögerung überschritten wird.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Umweltbonus (Bund)

Seit 2006 haben Bund und Hersteller die meisten Elektroautos mit 4.000 Euro (Plug-In Hybride mit 3.000 Euro) subventioniert. Diese Förderung ist in der Coronakrise auf 6.000 bzw. 4.500 Euro erhöht worden (abhängig vom Fahrzeugpreis). Förderanträge sind an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA/Elektromobilität) zu richten. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind antragsberechtigt. Die Förderung ist aktuell nicht befristet.  Informationen zum Umweltbonus

Wirtschaftsnahe Elektromobilität "Welmo" (Land Berlin)

Das Land Berlin hat speziell für kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen, also auch das Handwerk, ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Mit dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (Welmo)“ fördert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Maßnahmen zur Nutzung von Elektrotransportern und der dazugehörigen Infrastruktur. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur Bundesförderung (s.o.) nutzbar.

Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb sind seit dem 02.12.2022 nicht mehr förderfähig.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen leichten Nutzfahrzeugen (Transporter; Klasse N1 und N2 bis 12 t) als auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Gefördert werden Neufahrzeuge, Jahreswagen und Leasingfahrzeuge (mindestens 12 Monate). Es werden 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu 15.000 Euro mit diesem Programm gefördert.

Auch die Ladeinfrastruktur auf öffentlichen und privaten Flächen wird für gewerbliche Nutzer mit bis zu 50% der Kosten im Programm  www.welmo.de bezuschusst.

Auf Grund der großen Nachfrage nach diesem Programm ist aktuell mit Bearbeitungsfristen von ca. drei Monaten zu rechnen. Nach bestätigtem Antragseingang kann auf eigenes Risiko mit der Umsetzung der Maßnahme (z.B. Bestellung des Fahrzeugs) begonnen werden.





Verpackungsgesetz (VerpackG) seit 2019 in Kraft

Die Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungen ist in Deutschland seit 1991 durch die Verpackungsverordnung geregelt, die 1998 novelliert wurde. Verpackungen werden in die fünf Bereiche

  • Verkaufsverpackungen (Serviceverpackungen)
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen und
  • Getränkeverpackungen

unterschieden.

Auch die Zielhierarchie 1. Vermeidung, 2. Stoffliche Verwertung, 3. Energetische Verwertung und 4. Gemeinwohlverträgliche Beseitigung besteht schon länger. Trotzdem hat sich der Gesetzgeber entschieden, den Verpackungssektor mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) neu zu regeln. Hintergrund sind bestehende Vollzugsdefizite, die in der Vergangenheit nicht die gewünschten Effekte der Abfallvermeidung im Verpackungsbereich zur Folge hatten.

Neu im Gesetz ist die Pflicht der dualen Systeme (Grüner Punkt etc.) die Gebühren nach ökologischen Kriterien zu gestalten.

Für das Handwerk noch wesentlicher ist die Pflicht aller „Hersteller“ von Verpackungen, die an dem System teilnehmen, sich bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" zu registrieren.

Die Zentrale Stelle ist bundesweit zuständig und wird von den Dualen System und den Branchenlösungen finanziert.





Abfalltransport ist anzeigepflichtig - Meldepflicht für Handwerker

Seit Juni 2014 sind Handwerker, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Abfälle transportieren, zu einer Anzeige bei der Umweltverwaltung verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus europäischen Vorschriften, die in Deutschland mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfallAEV) umgesetzt werden.

Neben gewerblichen Transporteuren und Abfallmaklern müssen jetzt auch Gewerbebetriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Abfälle transportieren, diese Tätigkeit anzeigen.

Das gilt zum Beispiel für

  • Maler, die Altmaterial in den Betrieb mitnehmen
  • Fliesenleger, die herausgeschlagene alte Fliesen zum Sammelplatz oder der Entsorgungsanlage transportieren
  • Baubetriebe, die Altholz, ausgebaute Fenster, entfernte Dachpappe oder ähnliches nicht direkt über einen Containerdienst entsorgen sondern selbst transportieren

In unserem  Merkblatt zur Abfall-Meldepflicht erfahren Sie, wie der Verordnungsgeber den regelmäßigen Abfalltransport definiert und wie Sie in Berlin am elektronischen Abfall-Anzeige-Verfahren teilnehmen können.





Ansprechpartner

Referatsleiter Innovation und Umwelt

Dr. Martin Peters

Abteilung Wirtschaftspolitik

Tel. +49 30 259 03 - 460

peters--at--hwk-berlin.de