Handwerker, Wasserwaage, Prüfung, Bau, Handwerk
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Technisches Regelwerk ist oft kompliziert - mit uns behalten Sie den Durchblick.Technische Betriebsberatung

Beratungsthemen im Überblick

  • Bewertung von Anlagevermögen, Betriebsbewertung
  • Arbeitsschutz
  • Betriebs- und Arbeitsstättenplanung
  • Fertigungsplanung/ -optimierung
  • Maschinenstundensätze
  • Normung | Technische Regeln
  • Standortplanung
  • Zulieferkatalog


Die technischen Betriebsberater der Handwerkskammer Berlin beraten Handwerksbetriebe und Gründer im Handwerk individuell und persönlich nach Terminvereinbarung.

Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen oder in der Handwerkskammer statt, je nach Situation und Ihren Wünschen.



Terminvereinbarung







Förderung der Beratung:

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



Technische Betriebsberater

B.Eng. Robert Bach

Tel. +49 30 259 03 - 360

Fax +49 30 259 03 - 468

bach--at--hwk-berlin.de





Die Technischen Berater der Handwerkskammer Berlin werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.  Die Angebote sind für Handwerksbetriebe daher kostenfrei.



Sie benötigen eine Bewertung Ihres betrieblichen Anlagevermögens?

Diese Dienstleistung wird von unseren technischen Betriebsberatern angeboten. Lassen Sie sich die verwendeten Bewertungsverfahren und den Ablauf einer solchen Bewertung erklären! Es besteht die Möglichkeit, das bewegliche Anlagevermögen des Betriebes (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Einrichtung und Fahrzeuge) bewerten zu lassen.

Des Weiteren bieten wir Berliner Handwerksbetrieben den Service einer Geschäftswertermittlung an. Sollten Sie zum Beispiel zur Vorbereitung einer Betriebsübergabe, eines Gesellschafterwechsels oder anderen internen Entscheidungen eine Bewertung Ihres Betriebes benötigen, informieren wir Sie gerne.



Arbeitsschutz

Arbeitsschutz soll Arbeitsunfälle verhüten helfen und die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Arbeitsunfälle verursachen betriebliche Kosten und Umsatzeinbußen. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden sollen Unternehmen Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen praktizieren. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Informationen bilden dabei die Grundlage.



Betriebs- und Arbeitsstättenplanung

Sinnvolle Betriebsstättenplanung sorgt für Effizienz und Sicherheit

Betriebsräume sind entscheidend für die tägliche Arbeit. Wichtig dabei ist nicht nur, dass in den Räumen effizient gearbeitet werden kann, sondern auch, dass sie sowohl sicher als auch gesundheitsgerecht gestaltet sind. Maßgeblich ist dafür die Arbeitsstättenverordnung.

Zur Arbeitsstättenverordnung



Fertigungsplanung/-optimierung

Analyse und Optimierung der Material- und Ressourceneinflüsse im Unternehmen

Mit Hilfe von Fertigungshilfsmitteln und -einrichtungen, wie beispielsweise der CNC-Technik, entsteht ein geeigneter Produktionsprozess für das Unternehmen. Die Ressourceneffizienz, als ein Teil der Fertigungsplanung, spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle.



Maschinenstundensatz

Die Maschinenstundensatzrechnung wird angewendet, wenn die Leistungserbringung mit Hilfe teurer Maschinen, Geräte oder Spezialwerkzeuge erfolgt und sich nicht zuletzt durch die Maschinenkosten in der Divisionskalkulation hohe Stundenverrechnungssätze bzw. in der Zuschlagkalkulation hohe Gemeinkostenzuschläge ergeben. Man nimmt mit der Maschinenstundensatzrechnung eine weiterführende Differenzierung der Kosten in maschinenabhängige und -unabhängige Kosten vor.



Normung | Technische Regeln

Technische Normen und Richtlinien im Handwerk

Sie dienen u.a. der Qualitätssicherung, der Arbeitssicherheit und dem Verbraucherschutz. Eine Norm definiert dabei Eigenschaften, z.B. von technischen Geräten oder Prozessen. Normen findet man in allen technischen Disziplinen als auch darüber hinaus. Sie basieren immer auf dem aktuellen Technikstandard, wandeln sich also mit ihr. Grundsätzlich ist die Einhaltung nicht verpflichtend, jedoch wird sie teilweise verbindlich gefordert, wie bei gesetzlichen Vorgaben.

 Auf dem Normenportal für das Handwerk des ZDHs finden Sie alle relevanten Normen sortiert nach Gewerbe und Beruf.

Zum Normenportal für das Handwerk



Zulieferkatalog des Handwerks

Welchen Nutzen haben gelistete Betriebe?

Der Zulieferkatalog des Handwerks erschließt Handwerksunternehmen neue Abnehmerkreise in Industrie und Dienstleistungswirtschaft. Neben der reinen Produkt- und Leistungsbeschreibung können auch Dienstleistungen in Planung und Konstruktion angeboten und Kompetenzen durch Referenzen und Zertifikate nachgewiesen werden. Durch eine professionelle Präsentation des gelisteten Unternehmens vervielfachen sich seine Absatzchancen.



Für wen ist der Zulieferkatalog des Handwerks gedacht?

  1. Industrieunternehmen, die technische Dienstleister und leistungsfähige Zulieferbetrieben suchen.
  2. Handwerksunternehmen, die bestimmte Produkte und Leistungen innerhalb des Handwerks beziehen wollen.
  3. Innovatoren, die Auftragsfertiger, Lizenznehmer oder technische Dienstleister aus dem Handwerk zur Realisierung ihrer Ideen suchen.
  4. Dienstleister, die Kompetenzen von Handwerksunternehmen in Planung und Konstruktion nachfragen.


So wird Ihr Unternehmen im Zulieferkatalog gelistet

1. Tragen Sie Ihr Unternehmen in den Zulieferkatalog ein.
2. Der Zulieferbeauftragte der Handwerkskammer Berlin prüft Ihre Daten und
3. schaltet Ihren Eintrag umgehend frei.

Der Zulieferbeauftragte der Handwerkskammer Berlin informiert Sie bei Interesse auch über Teilnahmemöglichkeiten an den Zuliefermessen.