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Praktische Tipps und Hinweise zur Öffentlichen Auftragsvergabe und zur MobilitätBauen & Verkehr in Berlin

Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe z. B. zum Öffentlichen Auftragswesen, zu vergabefremden Kriterien im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz und zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV).

Außerdem zur Verkehrsplanung, auf die viele Betriebe reagieren müssen: Bei der Nutzung öffentlichen Straßenlandes, weil Stellplätze fehlen oder beim Bau neuer Verkehrswege. Hier geben wir praktische Hinweise und Tipps.





Beratung zur Öffentlichen Auftragsvergabe

Jedes Jahr kaufen öffentliche Auftraggeber Waren und Dienstleistungen im Wert von Hunderten von Milliarden Euro. Diese Aufträge müssen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Bei dem Vergleich der Angebote sind Preis und Qualität des Angebots entscheidend. Vorrangige Kriterien zur Beurteilung des Bieters sind dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

In Berlin werden bei Ausschreibungen unterhalb des EU-Schwellenwertes zusätzlich die Kriterien Tariftreue, Frauenförderung und bei Vorlage gleichwertiger Angebote die Ausbildungsquote berücksichtigt. Wenn Sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben möchten, sollten Sie sich im Vorfeld umfangreich informieren.



Mitgliedsbetriebe erhalten Tipps und praktische Hilfen zu folgenden Schwerpunkten:

  • Öffentliches Auftragswesen: eVergabe, Wertgrenzen, Vergabefremde Kriterien im öffentlichen Auftragswesen
  • Präqualifizierung und Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)


Weitere Informationen:





Beratung zum Thema Wirtschaftsverkehr

Handwerksbetriebe sind in vielfältiger Weise durch die Verkehrsplanung betroffen. Dies reicht von Straßenbaustellen, der Nutzung öffentlichen Straßenlands, der Verfügbarkeit von Stellplätzen bis hin zum Bau neuer Verkehrswege.

  • Parken in Berlin mit dem  Handwerkerparkausweis
  • Digitaler Tachograf / Fahrtenschreiber: Handwerkerausnahme
  • Sondernutzung von Straßenland  online beantragen
  • Berufskraftfahrerqualifizierung: Handwerkerregelung im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Aktuelle Informationen für den Wirtschaftsverkehr:





Sondernutzung von Straßenland und Absicherung der Baustelle

Baustellen, für die öffentliches Straßenland genutzt werden muss, erfordern eine besonders sorgfältige Vorbereitung. Anträge zur Sondernutzung von Straßenland und sogenannte verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) als Erlaubnisverfahren zur Absicherung der Baustelle - ohne die die beauftragten Arbeiten nicht begonnen werden können - gehören dazu.

Seminarreihe 2023: Einrichtung von Baustellen online beantragen

Zu diesen beiden zentralen, baurelevanten Themen bzw. zur Verfahrensbeschleunigung mittels digitaler Beantragung bietet die InfreSt e.V. – Infrastruktur eStrasse – kostenfreie Web-Seminare an.

 Termine 2023 und Anmeldungen





Abbiegeassistent Berlin

Berliner Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet seit 2019 ein eigenes Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme an. Aufgrund der hohen Nachfrage - die Fördermittel waren bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft - war es vielen potenziellen Antragstellern, darunter auch Berliner Unternehmen, nicht möglich, das Bundesförderprogramm in Anspruch zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund, aber auch wegen des standortspezifisch besonders hohen Aufkommens von Lkw in der Hauptstadtregion, hat das Land Berlin sich dazu entschlossen, ein ergänzendes Landesförderprogramm aufzusetzen. Da der Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in Lkw ab Mitte 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Mitte 2024 für alle Neufahrzeuge verpflichtend wird, schließt das vorliegende Förderprogramm die bis dahin bestehende Lücke bei der Ausstattung von Bestandsfahrzeugen.

 Ihre Anträge nimmt die  IBB Business Team GmbH, eine Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB), entgegen.





Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) novelliert: Bußgeldkatalog verschärft

Im April 2020 traten einige Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Angepasst wurde insbesondere der Bußgeldkatalog. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Bußgeldvorschriften erhöhen jedoch u. a. die Sanktionen für das Parken in zweiter Reihe oder auf Fahrradschutzstreifen, ohne gleichzeitig Regelungen etwa zu Lade-/Arbeitszonen zu finden. Das kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der auch weiterhin darauf drängen wird, den notwendigen fließenden wie ruhenden gewerblichen Verkehr im Straßenverkehrsrecht zu berücksichtigen.

Auswahl von Änderungen:

  • Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einhalten.

  • Generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen (bislang galt nur Parkverbot)

  • Vereinfachungen/Klarstellungen für Lastenfahrräder (neues Sinnbild „Lastenfahrrad“ zur Markungen von Parkflächen und Ladezonen)

  • Vereinheitlichung der Gebührenregelungen für die Beantragung von Großraum- und Schwertransporten (ab Januar 2021)

  • Höhere Bußgelder beim Parken/Halten auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen und in „zweiter Reihe“
    Die Bußgelder bei Verletzung des neuen Halteverbots auf Radschutzstreifen oder beim Halten in zweiter Reihe liegen nun z.B. bei 55 Euro. Wenn eine Behinderung oder Gefährdung durch die Kontrollbehörde festgestellt wird, steigen die Bußgelder auf bis zu 70 bzw. 100/110 Euro und wären damit „Punkte“-bewährt.

 Erläuterungen des BMVI
 Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt

Position der Handwerkskammer Berlin

  • Zahlreiche Anpassungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen und verstärkt den Radverkehr und elektromobile Konzepte berücksichtigen, sind im Grundsatz zu begrüßen.

  • Aus Sicht des Handwerks kritisch hinterfragt werden jedoch die starken Erhöhungen der Bußgeldvorschriften (u.a. Parken in zweiter Reihe, auf Fahrradschutzstreifen), ohne dass gleichzeitig Regelungen für den unabdingbaren Wirtschaftsverkehr getroffen wurden (u.a. Vorschlag zu Lade-/Arbeitszonen).

  • Problematisch ist insbesondere die pauschale Erhöhung der Bußgelder, da nun (wenn z.B. eine Behinderung angenommen wird) schneller „Punkte“ für die Fahrer im Handwerk drohen. Das Handwerk wird über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weiterhin auf die stärkere Berücksichtigung der Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs im Straßenverkehrsrecht drängen.




Handwerkerparkausweis

Speziell Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks, aber auch andere Gewerbetreibende, die an ihren Einsatzorten auf schweres und umfassendes Material, vielfältige Werkzeuge, Maschinen und Geräte in den Betriebsfahrzeugen zurückgreifen müssen, können vom Handwerkerparkausweis profitieren.

Beantragung des Handwerkerparkausweises

Die Details zur Beantragung und zu den Kosten entnehmen Sie bitte unserem  Merkblatt zum Handwerkerparkausweis.

Der Handwerkerparkausweis kann in der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg beantragt werden. Maßgabe ist der Betriebssitz.

Den Zugang zum Online-Antrag und weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:

 Informationen zum Handwerkerparkausweis und Online-Antrag

 Parkraumbewirtschaftung: Straßenverkehrsbehörden in den Bezirken





Ansprechpartner

Fragen zu den Themen Öffentliche Auftragsvergabe und Wirtschaftsverkehr beantwortet Ihnen gerne: 

Svend Liebscher

Abteilung Wirtschaftspolitik

Tel. +49 30 259 03 - 357

liebscher--at--hwk-berlin.de