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Ehrenamtliche sichern die Nachwuchsförderung.

Onlineformular PrüfertätigkeitenAufwandsentschädigung für Ihr Engagement im Prüfungsausschuss

Ehrenamt ist Ehrensache! Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualitätssicherung im Berliner Handwerk. Sie bringen ihr Fachwissen, ihre praktische Erfahrung und ihr Engagement in die Abnahme von Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen ein und sichern damit die hohen Standards der beruflichen Bildung.

Für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche/r Prüfer/in und Ihren Beitrag zur Fachkräftesicherung erhalten Sie von der Handswerkskammer Berlin eine Aufwandentschädigung.
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Aufwandsentschädigung sowie das Onlineformular zur Abrechnung.



Prüfertätigkeiten

Für ihr Engagement in den Prüfungsausschüssen erhalten die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro pro Stunde. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit umfasst dabei unter anderem:

  • die Erstellung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen
  • die Aufsicht bei Prüfungen
  • die Korrektur von Prüfungsaufgaben
  • die Abnahme von Prüfungsarbeiten
  • die Abnahme von mündlichen Prüfungen
  • Teilnahme an Prüfersitzungen
  • sowie organisatorische Aufgaben

Schaumeistertätigkeit (kein Bestandteil der Prüfung): pauschal 120 €



Fahrtkosten 

An- und Abfahrten zum/vom Prüfungsort

  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die tatsächlich entstandenen Kosten werden erstattet. Originalbelege sind auf Nachfrage einzureichen.
  • Fahrten mit dem eigenen PKW: Es wird eine Kilometerpauschale von 0,20 EUR pro gefahrenem Kilometer erstattet.

Parktickets, Mietwagen, Taxi, etc. können nicht erstattet werden. Bei der Abrechnung gilt der kürzeste Weg, bspw. vom Wohnort zum Prüfungsort. Zweitwohnsitze zählen hier nicht rein.



Steuerliche Aspekte

Die Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer ist in der Regel bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Für Prüfungsaufsichten gilt ein steuerfreier Betrag von 840 Euro pro Jahr (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG).

Wenn die steuerfreien Beträge überschritten werden, empfehlen wir, steuerlichen Rat einzuholen. Auch wenn die Beträge nicht überschritten werden, ist es ratsam, die erhaltenen Entschädigungen in der Steuererklärung anzugeben.



Frist zur Einreichung

Die Abrechnung ist nach Abschluss des Prüfungsdurchlaufs (z.B. Abnahme von mündlichen Ergänzungsprüfungen), spätestens jedoch bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres, einzureichen, um eine Überweisung auf Ihr Konto vor dem Jahreswechsel zu ermöglichen. 

Später eingereichte Abrechnungen können u. U. nicht mehr abgerechnet werden.



Weitere Hinweise:

  • Reichen Sie bitte für jeden Prüfungsteil, bei dem Sie als Prüfer tätig sind, ein separates Formular ein.
  • Zum Ausfüllen des Formulars empfehlen wir die Nutzung des Adobe Acrobat Readers.
  • Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie im Antragsformular.


Abrechnung Ihrer Tätigkeit im Prüfungsausschuss

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Sie möchten Ihre Prüfertätigkeit abrechnen? Nutzen Sie dazu bitte das untenstehende Formular.

So geht´s:

  1. Formular runterladen & ausfüllen
  2. Formular unterschreiben
  3. Per E-Mail an das zuständige Prüfungsteam senden (Kontaktdaten s. unten)


Wichtig: Einsendeschluss ist der 30. November jedes Kalenderjahres.







Bei Fragen zur Abrechnung können Sie sich gerne bei uns melden.