Schulprüfung, Detailaufnahme, Hand mit Stift an einer Unterlage: Schüler/in nimmt an einem Aufnahmetest im Klassenzimmer teil
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Anmeldung MeisterprüfungAnmeldung zu den einzelnen Teilen der Meisterprüfung

Die Anmeldung zur Meisterprüfung erfolgt schriftlich und nach erfolgreicher Zulassung zum Meister.
Für die Teilnahme an der Meisterprüfung ist eine fristgerechte Anmeldung bei der Handwerkskammer Berlin erforderlich.



Aufbau Meisterprüfung im Handwerk

Die Meisterprüfung gliedert sich in 4 Teile:

Teil 1: Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse
Teil 2: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil 3: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil 4: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die Teile 1 und 2 der Meisterprüfung sind berufsspezifische Teile, die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich.



Ablauf der Anmeldung

Die Anmeldung zur Meisterprüfung erfolgt schriftlich. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss fristgerecht bei der Handwerkskammer Berlin eingereicht werden. Anmeldefristen und Prüfungstermine finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  • Die Anmeldung gilt nur für den im Antrag angegebenen Prüfungsteil. Für jeden Prüfungsteil muss eine separate Anmeldung erfolgen.
  • Eine spätere Änderung oder Nachmeldung einzelner Teile ist nur eingeschränkt möglich.
  • Unvollständige Unterlagen können die Zulassung zur Prüfung verzögern oder verhindern.


Anmeldung zu einzelnen Prüfungsteilen

Zur Annmeldung eines Prüfungsteils füllen Sie bitte das entsprechende Dokument aus und schicken es unterschrieben per E-Mail an das Prüfungsteam. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail.



Befreiung von Prüfungsteilen

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreien zu lassen.
Die Befreiung dient der Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen und soll Doppelprüfungen vermeiden.

Voraussetzungen für eine Befreiung

Eine Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen kann beantragt werden, wenn bereits gleichwertige oder höherwertige Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können. Dies ist insbesondere möglich bei:

  • erfolgreich abgelegten Fortbildungs- oder Abschlussprüfungen
  • anerkannten Berufsabschlüssen oder staatlichen Prüfungen
  • bestandenen Teilen anderer Meisterprüfungen oder vergleichbarer Qualifikationen

Wichtig: Eine Befreiung ist grundsätzlich nur für einzelne Teile der Meisterprüfung möglich, nicht jedoch für die komplette Prüfung. Für die Bearbeitung von Befreiungen wird je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 bis 200,00 EUR erhoben.

Zur Feststellung der Befreiung füllen Sie bitte den Antrag auf Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen der Meisterprüfung aus und reichen es mit einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses ein.



Prüfungsgebühren

Für die Abnahme der einzelnen Teile der Meisterprüfung erhebt die Handwerkskammer Berlin derzeit folgende Prüfungsgebühren, welche sich nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis richten.

Teil I 315,00 Euro
Teil II272,50 Euro
Teil III168,75 Euro
Teil IV168,75 Euro

Zusätzlich können Kosten für die Bereitstellung von Materialien und Räumen entstehen.

Weitere Informationen zu den Prüfungsgebühren zum Downloaden:





Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Meisterteam gerne beratend zur Seite.