Online-Formular: Bestätigung Ausbildungszeit / Zweitschriften
Bestätigung für die Rentenversicherung bei verlorenen Zeugnissen
Wenn Sie eine Bestätigung über Ihre Ausbildungszeit bzw. Ihre Gesellen- / Abschlussprüfung für die Rentenversicherung benötigen, bescheinigen wir Ihnen:
- Ihre Ausbildungszeit und / oder
- den Abschluss der Gesellen-/Abschlussprüfung (bei bestandener Prüfung). *
Bitte füllen Sie dazu den unten angefügten Online-Antrag aus. Sie erhalten von uns im Anschluss einen Gebührenbescheid. Sobald die Gebühr bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen Ihre Bescheinigung zu.
Zweitschriften
Zweitschriften werden bis zu 2 Jahre nach der Prüfung ausgestellt.*²
Für die Zweitschriften sind die zuständigen Stellen der Prüfung verantwortlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweils zuständige Innung.
Zweitschriften für folgende Berufe erhalten Sie bei uns.
- Bodenleger*in
- Gerüstbauer*in
- Parkettleger*in
- Feinoptiker*in
- Medientechnologe*in Siebdruck
- Modist*in
- Schuhmacher*in
- Maßschuhmacher*in
- Kaufmann/frau für Büromanagement
Anprechpartner für die angegebenen Berufe:
* Sofern die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist
*² Nach Ende der 2-Jahresfrist werden nur noch Ersatzbescheinigungen bzw. Ausbildungszeitbestätigungen ausgestellt.