Online-Formular: Ersatzbescheinigungen / Zweitschriften

Zweitschriften

Zweitschriften Ihres Prüfungszeugnisses werden bis zu 2 Jahre nach der Prüfung ausgestellt.*

Für die Zweitschriften sind die zuständigen Stellen der Prüfung verantwortlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweils zuständige Innung

Zweitschriften für folgende Berufe erhalten Sie bei uns. 

  • Bodenleger*in
  • Gerüstbauer*in
  • Parkettleger*in
  • Feinoptiker*in
  • Medientechnologe*in Siebdruck
  • Modist*in
  • Schuhmacher*in
  • Maßschuhmacher*in
  • Kaufmann/frau für Büromanagement

Nutzen Sie bitte für Ersatzbescheinigungen bzw. Zweitschriften dieser  Berufe das unten bereitgestellte Antrags-Formular.

Anprechpartner für die angegebenen Berufe:

N.N.

* Nach Ende der 2-Jahresfrist werden nur noch Ersatzbescheinigungen bzw. Ausbildungszeitbestätigungen ausgestellt.

 

Zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung sind gem. des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin bzw. der Innung die jeweils entsprechenden Gebühren zu erheben.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Prüfungsunterlagen nur nach Namen des Lehrbetriebes bzw. nach Handwerk und jeweiligem Prüfungsjahr nachzuvollziehen sind.

Nach Durchsicht unserer Unterlagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.

Bitte überweisen Sie die Gebühren nur nach Aufforderung durch einen Gebührenbescheid. 





Online-Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung über eine abgelegte Gesellenprüfung

Persönliche Angaben:

Angaben zum Berufsabschluss im Handwerk:

Zweitschriften bzw. Ersatzbescheinigung werden Ihnen von uns nur für die angegeben Berufe ausgestellt. Für andere Berufe wenden Sie sich bitte an die jeweilige Innung.

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Handwerkskammer Berlin, Blücherstr. 68, 10961 Berlin, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Herrn Jürgen Wittke, erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO i.V.m. §§ 31 ff. HwO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern die Handwerkskammer dazu gesetzlich verpflichtet ist. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Ausübung unserer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt liegen, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hwk-berlin.de oder unter Datenschutzbeauftragter c/o Handwerkskammer Berlin, Blücherstr. 68, 10961 Berlin, erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

* Pflichtfeld