Online-Formular: Ersatzbescheinigungen / Zweitschriften
Zweitschriften
Zweitschriften Ihres Prüfungszeugnisses werden bis zu 2 Jahre nach der Prüfung ausgestellt.*
Für die Zweitschriften sind die zuständigen Stellen der Prüfung verantwortlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweils zuständige Innung.
Zweitschriften für folgende Berufe erhalten Sie bei uns.
- Bodenleger*in
- Gerüstbauer*in
- Parkettleger*in
- Feinoptiker*in
- Medientechnologe*in Siebdruck
- Modist*in
- Schuhmacher*in
- Maßschuhmacher*in
- Kaufmann/frau für Büromanagement
Nutzen Sie bitte für Ersatzbescheinigungen bzw. Zweitschriften dieser Berufe das unten bereitgestellte Antrags-Formular.
Anprechpartner für die angegebenen Berufe:
N.N.
* Nach Ende der 2-Jahresfrist werden nur noch Ersatzbescheinigungen bzw. Ausbildungszeitbestätigungen ausgestellt.
Zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung sind gem. des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin bzw. der Innung die jeweils entsprechenden Gebühren zu erheben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Prüfungsunterlagen nur nach Namen des Lehrbetriebes bzw. nach Handwerk und jeweiligem Prüfungsjahr nachzuvollziehen sind.
Nach Durchsicht unserer Unterlagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.
Bitte überweisen Sie die Gebühren nur nach Aufforderung durch einen Gebührenbescheid.