Beratung, Beratungsgespräch, Förderung, Antrag, Existenzgründung, Handwerk, Handwerkskammer
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Informieren Sie sich, welche Förderung "passt"!Weitere Förderprogramme

Einführung

Hier finden Sie weitere Förderprogramme, die Sie bei Ihrer Gründung und beim Aufbau Ihres Unternehmens unterstützen können.

Wünschen Sie sich beispielsweise in der Zeit nach der Gründung bei bestimmten Aufgaben im Unternehmen Unterstützung durch einen Coach? Oder schaffen und sichern Sie mit Ihrer Gründung Dauerarbeitsplätze?

Dann lesen Sie bitte weiter.



Beratungsförderung (BAFA)

Neue Förderrichtlinie "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" gilt ab 01.01.2023!



Sie haben sich gerade selbständig gemacht und benötigen Unterstützung?

Beantragen Sie die Beratungsförderung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Mit dem Förderprogramm der BAFA "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmem der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. 

 Weitere Informationen auf den Seiten der BAFA



GRW-Zuschüsse

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) fördert Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Mit den Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gefördert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Antragstellung vor Investitionsbeginn.
  • Die GRW-Mittel werden als Zuschuss vergeben.
  • Nur Unternehmen, die ihre Erzeugnisse oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen, werden gefördert.
  • Es existieren Förderausschlüsse für bestimmte Branchen.
  • Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet: Zuschuss bis max. 30 % für kleine, bis max. 20 % für mittlere und bis max. 10 % für große Unternehmen.
  • Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet: Zuschuss bis max. 20 % für kleine, bis max. 10 % für mittlere und bis max. 7,5 % für sonstige Unternehmen (bei letzteren max. 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren).
  • Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Größe Ihres Unternehmens, der Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung besonderer Struktureffekte abhängig. 

Weitere Detailinformationen finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Berlin unter  GRW-Mittel.



Terminvereinbarung

Sekretariat Betriebsberatung

Tel. +49 30 25903 - 467
betriebsberatung@hwk-berlin.de



Förderung der Beratung

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz









IBB Förderfibel

Für einen umfassenderen Überblick über Kredite und Fördermittel in Berlin steht Ihnen die jährlich neu erscheinende und von der Investitionsbank Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe herausgegebene Förderfibel zur Verfügung.

 IBB Förderfibel