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Die beiden Kapitel Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität des Mobilitätsgesetzes liegen als Entwurf vor. Wir nehmen dazu Stellung.Vorfahrt für den Wirtschaftsverkehr angekündigt

Im Kapitel Wirtschaftsverkehr des Berliner Mobilitätsgesetzes wird postuliert, dem Wirtschaftsverkehr Vorrang einzuräumen. So sollen Liefer- und Ladezonen in Planung zukünftig Vorrang haben und lokale Güterumschlagsplätze bereits bei der Konzeption von neuen Quartieren von Beginn eingeplant werden.

Für problematisch in der Umsetzung hält die Handwerkskammer jedoch, dass der Lieferverkehr stadtverträglicher werden soll, indem die Hauptverkehrszeiten gemieden und mehr emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden sollen. Die Vorbehalte des Handwerks beziehen sich insbesondere auf das eklatante Ausbaudefizit der Ladeinfrastruktur in Berlin und speziell des dazu notwendigen Kabelnetzes. Hinzu kommt, dass emissionsarme Elektrofahrzeuge in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung nach Betriebsschluss vielfach nicht geparkt und aufgeladen werden können.

Des Weiteren soll ein Markenzeichen für besonders sichere, emissionsarme Lieferfahrzeuge entwickelt werden, das künftig auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Berücksichtigung findet. Hier warnt das Handwerk vor einer zusätzlichen Bürokratisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Konsequenz wäre ein weiter sinkendes Interesse der Handwerksbetriebe an öffentlichen Aufträgen. 

Die im November 2022 gegründete „Austauschplattform Wirtschaftsverkehr“ hingegen muss ihre Effizienz unter Beweis stellen. Dieses Gremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden aus dem Bereich Wirtschaft und der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, die an der Fortschreibung des integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes arbeiten.

Als wichtig für die Analyse der Verkehrsströme und Grundlage für die weitere Infrastrukturentwicklung Berlins wird die Plattform für verkehrsrelevante Daten, die einst von der Wirtschaft eingefordert wurde, angesehen. Ein Austausch auf Augenhöhe und wirtschaftsgerechte Entscheidungen werden zukünftig auch darüber entscheiden, ob Berlin als attraktiver Wirtschaftsstandort mit guten Entwicklungsmöglichkeiten angenommen wird.

Prinzipiell ist festzustellen, dass Handwerksbetriebe durch effektive Tourenplanung Zeit- und Kostenaufwand möglichst begrenzen. Gleichwohl muss den Kundenanforderungen entsprochen werden, sei es im Bereich der Reparaturleistungen oder der Belieferung von Filialen im Nahrungsmittelhandwerk. Für das Handwerk ist deswegen eine zeitliche Einschränkung des Verkehrs kaum umsetzbar.

 Zur Pressemitteilung des Berliner Senats vom 24.01.2023