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Kenntnisse, Fähigkeiten und QualifikationenVoraussetzungen für Ihre Gründung

Welche Voraussetzungen sollten Gründer*innen mitbringen, damit ihr zukünftiges Unternehmen langfristig erfolgreich sein kann? Hier finden Sie viele Infos dazu und unsere Ansprechpartner*innen, die Sie gerne beraten.

Eventuell benötigen auch Mitgründer*innen und angestellt Mitarbeitende bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten bzw. Qualifikationen. Prüfen Sie deshalb unbedingt vorab, welche Voraussetzungen für Ihre Gründung benötigt werden und ob Sie und Ihre Mitgründer*innen bzw. angestellten Mitarbeiter*innen diese Voraussetzungen mitbringen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über wichtige Voraussetzungen, insbesondere für Gründungen im Handwerk:



Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Existenzgründungen im Bereich des Handwerks bzw. der handwerksähnlichen Gewerbe finden Sie im Wesentlichen in der Handwerksordnung (HwO) und im Gewerberecht.





Zulassungspflichtige Handwerke | Anlage A zur HwO

In den zulassungspflichtigen Handwerken, den sogenannten Anlage-A-Handwerken, ist grundsätzlich der Meisterbrief Voraussetzung für eine Eintragung in die Handwerksrolle und damit für die legale Ausübung des Handwerks als Selbständiger.



Sie haben keinen Meisterbrief und wollen sich dennoch im einem dieser zulassungspflichtigen Handwerke selbständig machen?

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, kurz: HwO) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief die Eintragung eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zur HwO.

Neben der Meisterqualifikation können zum Beispiel einschlägige Abschlusszeugnisse von Hoch- oder Fachschulen als Qualifikationsnachweis für die Eintragung in die Handwerksrolle herangezogen werden. 
Ingenieure, Industriemeister, Fach- und Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker können mit dem  zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, das dem Studien- oder  dem Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.



Sie sind Geselle oder Facharbeiter?

Sie können auch als Geselle oder Facharbeiter ohne Meisterbrief unter bestimmten Voraussetzungen ein ansonsten zulassungspflichtiges Handwerk selbständig ausüben. Für die sogenannte "Altgesellenregelung" (§ 7b HwO) müssen Sie beispielsweise mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in dem erlernten Handwerksberuf nachweisen, davon vier Jahre in leitender Stellung, die mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis verbunden gewesen sein muss.



Übersicht Handwerke Anlage A

Ausführliche Informationen zur "Altgesellenregelung" und weiteren Ausnahmemöglichkeiten haben wir für Sie im Bereich Handwerksausübung zusammengestellt:

  Ausübungsberechtigung/Ausnahmebewilligung



Ausnahme! Die Altgesellenregelung ist in folgenden Handwerken nicht möglich:

  • Hörakustiker
  • Augenoptiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker
  • Schornsteinfeger


Sie erfüllen selbst nicht die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle, können sich aber vorstellen einen Betriebsleiter einzustellen?

Betriebe können ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, wenn vom jeweiligen Einzelunternehmer, der Personengesellschaft oder der Kapitalgesellschaft (zum Beispiel einer GmbH) ein Meister als angestellter Betriebsleiter beschäftigt wird. Dieser muss in die Handwerksrolle eingetragen werden.



TIPP: Besprechen Sie Ihre Fragen und die Antragstellung rechtzeitig vor Aufnahme der Selbstständigkeit mit unseren Ansprechpartnern.



Kontakt

Ausnahmebewilligungen

Nicolas Dellbrück

Tel. +49 30 259 03 - 109

Fax +49 30 259 03 - 475

dellbrueck--at--hwk-berlin.de



Eintragung in die Handwerksrolle



Zulassungsfreie Handwerke & handwerksähnliche Gewerbe | Anlagen B1 und B2 zur HwO

Für die selbständige Ausübung von zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1 der Handwerksordnung und handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B2 der Handwerksordnung benötigen Sie keinen Nachweis einer formalen Qualifikation.

Die Anmeldung bei der Handwerkskammer und Eintragung in das entsprechende Verzeichnis ist jedoch zwingend erforderlich, um zulassungsfreie Handwerke bzw. handwerksähnliche Gewerbe selbständig auszuüben.



Übersicht Handwerke Anlage B1

Übersicht Handwerksähnliche Gewerbe B2



Kontakt

Eintragungen in die Handwerksrolle und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe



Gewerbliche Tätigkeit

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Der Betrieb eines Gewerbes ist danach jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit selbständig, d.h. eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung und mit der Absicht, sie zu einer selbständigen Erwerbsquelle zu machen und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, betreiben Sie nach der Beschreibung des Einkommensteuergesetzes ein Gewerbe.

Das Handwerk und handwerksähnliche Gewerbe zählen zu den gewerblichen Tätigkeiten. Daher ist ihre Gründung beim Ordnungsamt (Gewerbeamt) anzuzeigen.

Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie auf den Seiten des BMWi-Existenzgründerportals:



Ausländische Gründer

Das Recht auf unbeschränkte Gewerbefreiheit gilt prinzipiell nur für deutsche Staatsangehörige. Jedoch sind Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Sie genießen also ebenso Niederlassungsfreiheit und können unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche ein Unternehmen gründen bzw. ein Gewerbe ausüben. Sie benötigen daher auch keinen besonderen Aufenthaltstitel.

Staatsangehörige von allen Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums können eine gewerbliche Tätigkeit hingegen nur dann ausüben, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der ihnen die selbständige Tätigkeit in Deutschland erlaubt.

Nicht jeder Aufenthaltstitel ermöglicht den uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine genaue Kenntnis des jeweiligen Aufenthaltsstatus ist unerlässlich, um klären zu können, ob die Gründung eines Betriebes bzw. die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland möglich ist.

Weitere Informationen:



Fachliche, kaufmännische und persönliche Fähigkeiten

Fachliche und kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten sind wichtige Einflussfaktoren für den Erfolg einer Existenzgründung. Als Unternehmer werden Sie täglich herausgefordert, ihr fachliches wie ihr kaufmännisches Können zu beweisen. Solide Kenntnisse auf beiden Gebieten machen Ihnen den Start in die Selbständigkeit leichter und reduzieren das Risiko zu scheitern sehr.
Und nicht zuletzt beeinflussen auch persönliche Eigenschaften entscheidend Ihr Handeln in der Selbständigkeit.



Fachliche Qualifikation

Zu den fachlichen Erfolgsfaktoren zählen:

  • Ihre berufliche Qualifikation
    (Gesellen- und ggf. Meisterausbildung, Studium, Schulungen, Seminare)
  • Ihre berufliche Erfahrung, die Sie in unterschiedlichen Unternehmen und Aufgabenbereichen gesammelt haben
  • Ihr branchenspezifisches Fachwissen und die Kenntnis des Marktes

Handwerk, Metallbauer, Firma, Schweißen
amh-online.de

Kaufmännische Qualifikation

Sie benötigen kaufmännisches Wissen, um mit Erfolg ihr Unternehmen steuern zu können.

Zum kaufmännischen Einmaleins des Unternehmers bzw. der Unternehmerin gehören mindestens Grundkenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Kostenrechnung
  • Preiskalkulation
  • Liquiditätsplanung
  • Buchhaltung
  • kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Einnahmen-/Überschussrechnung (kleine Unternehmen)
  • Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung
  • Forderungsmanagement
  • Steuern
  • Marketing
  • Organisation betrieblicher Abläufe


Persönliche Qualifikation

Eine Reihe bestimmter persönlicher Eigenschaften findet sich besonders häufig bei erfolgreichen Selbständigen. Neben der beruflichen und kaufmännischen Qualifikation sind solche "typischen Unternehmereigenschaften" zum Beispiel:

  • Zielstrebigkeit
  • Ehrgeiz
  • Risikobereitschaft
  • Führungserfahrung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Belastbarkeit
  • Einsatzbereitschaft
  • Gestaltungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit

Finden Sie heraus,

welche Anforderungen Ihr Gründungsvorhaben an Sie als Unternehmer/-in stellt und in welchem Maße Sie diese notwendigen persönlichen Voraussetzungen bereits mitbringen oder noch erwerben sollten.

  • Fällt es Ihnen leicht, selbständig Entscheidungen zu treffen?
  • Wie reagieren Sie auf unerwartete Belastungssituationen?
  • Wird es Ihnen schwer fallen, mit den finanziellen Risiken und Unwägbarkeiten einer Selbständigkeit zu leben?
  • Sind Sie körperlich fit und leistungsfähig?
  • Werden Familie und Freunde Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen und begleiten?


Checklisten und ausführlichere Tests, wie zum Beispiel eine Stärken und Schwächen Analyse (SWOT-Analyse) und persönliche Beratungsgespräche können Sie dabei unterstützen, zu einer realistischen Einschätzung zu gelangen, ob die geplante berufliche Selbständigkeit das Richtige für Sie ist.



Checklisten beim Existenzgründerportal des BMWi

 Checkliste | Dreh- und Angelpunkt: Die Gründerperson

 Checkliste | SWOT-Analyse

 Checkliste | Warum möchten Sie sich selbstständig machen?



Bereiten Sie sich sorgfältig auf Ihre Selbständigkeit vor, indem Sie Schwächen ausgleichen. Besuchen Sie ggf. rechtzeitig Kurse und Seminare.

Holen Sie sich zu komplexen Fragestellungen den Rat von Experten.



 Nutzen Sie die kostenfreie Existenzgründungsberatung der Handwerkskammer Berlin.



Kontakt und Terminvereinbarung

Sekretariat Betriebsberatung

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