Die Handwerkskammer Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.hwk-berlin.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 02.05.2023 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit; Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport; Abteilung V.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Der Webauftritt www.hwk-berlin.de ist bis jetzt leider nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Wir sind bemüht, unsere Seite grundsätzlich barrierefreier zu machen. Dazu dient u. a. der Facelift unseres Webauftritts am 21.06.2023.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
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