Geschäftsführung
Die Geschäfte der Kammer werden nach Weisungen des Vorstands vom Hauptgeschäftsführer, im Vertretungsfall vom Geschäftsführer wahrgenommen. Sowohl der Hauptgeschäftsführer als auch der Geschäftsführer werden von der Vollversammlung gewählt. Die Geschäftsführung nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstands und der Vollversammlung teil. Hierbei ist es ihre Aufgabe, diese Gremien durch sachgerechte Informationen und Vorbereitung in der Entscheidungsfindung zu unterstützen.