Eintragungsgrundlagen

Die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer Berlin richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Auf Grund der vielen denkbaren Konstellationen empfehlen wir, sich vor Aufnahme der Selbständigkeit mit der Handwerkskammer Berlin in Verbindung zu setzen, um im Vorfeld diesen Punkt zu klären. Als erste Hilfestellung finden Sie einen mit der Industrie- und Handelskammer Berlin gemeinsam entwickelten Leitfaden zur Abgrenzung Handwerk, Industrie und Handel sowie einschlägige Merkblätter zu ausgewählten Tätigkeiten.
Wer in Berlin im Handwerk gewerblich tätig werden möchte, muss sich aufgrund der in der Handwerksordnung (HwO) enthaltenen gesetzlichen Regelungen bei der Handwerkskammer Berlin eintragen lassen.
Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks setzt eine persönliche Qualifikation des Betriebsinhabers oder eines verantwortlich tätigen technischen Betriebsleiters voraus.
In einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ist keine formale Qualifikation erforderlich.
Grundsätzlich ist für Eintragungen das persönliche Erscheinen des Inhabers und Betriebsleiters mit den erforderlichen Unterlagen notwendig. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Alle geregelten Handwerke und Gewerbe nach der Handwerksordnung

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Handwerksrolle
Informationen rund um ihren Betrieb.

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Ausübungsberechtigung/Ausnahmebewilligung
Sie wollen sich selbstständig machen, besitzen jedoch keinen Meisterbrief? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Altgesellenregelung und Ausnahmebewilligung.

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Grenzüberschreitende Tätigkeiten
Sie wollen erstmalig grenzüberschreitend innerhalb der EU handwerklich tätig werden?
Dann erhalten Sie hier alle notwendigen Informationen dazu.

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Unberechtigte Handwerksausübung/Schwarzarbeit
Haben Sie einen Verdacht oder sind der Schwarzarbeit zum Opfer gefallen? Dann finden Sie hier Informationen und Ansprechpartner.

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Download-Center & Gebühren
Hier finden Sie alle Merkblätter und Anträge auf einen Blick.