
Finanzielle Hilfen für Betriebe
Hier finden Sie alle Informationen zu finanziellen Hilfen für Betriebe und Selbstständige, zum Kurzarbeitergeld sowie Ansprechpartner*innen der Handwerkskammer Berlin.
Das Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS:
Investitionszuschuss für Berliner Unternehmen
- "Berliner InvestitionsBONUS" setzt Anreize für Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen
- Grundförderung bis zu 30%. Erhöhte Förderung von 5 % für die Umsetzung besonders nachhaltiger Investitionsvorhaben (Nachhaltigkeitsbonus)
Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Solo-Selbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht. Das Neustartprogramm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS“ im Internetauftritt der IBB.
Bitte lassen Sie sich vor Antragsstellung von uns beraten.
Auftragsvorfinanzierung zur Pandemieeindämmung
Kleinen und mittelständischen Unternehmen können durch das neue Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit kurzfristige, zinslose Darlehen zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro direkt bei der IBB gewährt werden.
Mit den Darlehen sollen Aufträge für nachhaltige Produkte und Verfahren im Bereich Pandemieeindämmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen produktionsnahen Dienstleistungen vorfinanziert werden.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und der Online-Antragstellung finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite der IBB.
Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen des Bundes
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen (November-, Dezember- und Überbrückungshilfen I-IV sowie III Plus) sehen vor, dass ein Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und den tatsächlich zustehenden Hilfen im Rahmen einer Schlussabrechnung erfolgt. Als Ergebnis dieses Abgleichs können sich Nachzahlungen an die Antragstellenden oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.
- Die Schlussabrechnung hat durch die prüfenden Dritten bis zum 30. Juni 2023 auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten zu erfolgen. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
- Detaillierte Informationen zu den fälligen Schlussabrechnungen erhalten Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (programmübergreifend).
Kurzarbeitergeld (KUG)
Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Regelungen sind seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Betriebe erhalten damit weiterhin einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Konkret heißt das:
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind (regulär mindestens ein Drittel der Beschäftigten).
- Die Beschäftigten müssen nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht.
- Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld und
Kurzarbeitergeld für Unternehmen.
Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit
- Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnt schrittweise mit den Abschlussprüfungen in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. In einem Schreiben wird jedem Betrieb individuell mitgeteilt, zu welchem Termin welche Unterlagen, für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen.
- Die Unterlagen für die Abschlussprüfung können datenschutzkonform, einfach, schnell und komfortabel ohne vorherige Registrierung hochgeladen werden www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen
- Für die Beantwortung häufig auftretender Fragen rund um das Thema Abschlussprüfungen hat die BA die FAQ: Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartner*innen
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, uns eine E-Mail zu schicken. Wir melden uns schnellstmöglich. Vielen Dank!
Ihre arbeitsrechtlichen Fragen richten Sie bitte gerne an unsere Rechtsberatung:
Petra Heimhold, Assessorin, Telefon +4930 25903-391
Steffi Reich, Assessorin, Telefon +4930 25903-350
E-Mail recht@hwk-berlin.de
Ihre betriebswirtschaftlichen Fragen richten Sie bitte an unsere Betriebsberatung:
Telefon +4930 25903-467
E-Mail betriebsberatung@hwk-berlin.de
Ihre Fragen zur Ausbildung richten Sie bitte an unsere Ausbildungsberatung:
Telefon +4930 25903-374 | +4930 25903-326 | +4930 25903-340 | +4930 25903-363
E-Mail ausbildungsberatung@hwk-berlin.de
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