
Prüfung über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO-Prüfung)
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,3.
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen
Die Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Prüfungsinhalte sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie sich für einen Vorbereitungskurs anmelden, stellen Sie bitte den Antrag auf Zulassungs zur Prüfung.
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin wird für die Ablegung der Prüfung über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO-Prüfung) eine Gebühr von 122,00 EUR erhoben.
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