Aktueller Wertungsstatus

Prüfung über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO-Prüfung)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,3.
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen

Die Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Die Prüfungsinhalte sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen

Bevor Sie sich für einen Vorbereitungskurs anmelden, stellen Sie bitte den Antrag auf Zulassungs zur Prüfung.

Antrag auf Zulassung zur Prüfung über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung.

Kosten

Gemäß der Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin wird für die Ablegung der Prüfung über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO-Prüfung) eine Gebühr von 122,00 EUR erhoben.

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Anne-Kristin Wiedemann
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