Aktueller Wertungsstatus

Begabtenförderung

Wer kann gefördert werden?


Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte oder besser als gut(bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) erreicht haben. Das Förderprogramm sieht außerdem die Möglichkeit der Förderung von Siegerinnen und Siegern beim Praktischen Leistungswettbewerb (PLW) der Handwerksjugend auf Landesebene vor. In der Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, wodurch ein Auswahlverfahren erforderlich wird.

Was wird gefördert?


Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenz oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?


Innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Kalenderjahren können ? vorausgesetzt das Bildungsministerium stellt Fördermittel in ausreichender Menge zur Verfügung - aktuell bis 6.000 Euro an Zuschüssen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden.
Pro Maßnahme wird ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten abgezogen. Die Förderung kann nur im Rahmen der vom BMBF zugewiesenen Mittel erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und bei Aufnahme auf finanzielle Förderung besteht nicht.

Wer führt das Förderprogramm durch?


Das Programm wird für Absolventinnen und Absolventen handwerklicher Ausbildungsberufe von der Handwerkskammer durchgeführt. Die Kammer übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten und deren Beratung. Sie entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien des BMBF über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus. 

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Kontakt

Jens Wortmann
Dipl.-Betriebswirt (FH)
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