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10 Tipps für eine reibungslose Auftragsabwicklung

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerksbetrieben lassen sich vermeiden, wenn sich die Auftraggeber an einige Grundregeln halten.

Rechtliche Beratung erhalten Verbraucher z. B. bei der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-berlin.de) oder einem Rechtsanwalt. Die Handwerkskammer Berlin kann nur ihre Mitglieder beraten.

Tipp 1:

Wenden Sie sich immer an einen Fachbetrieb. Im Zweifelsfall fragen Sie lieber bei der Handwerkskammer nach (Tel. 030/25903-101 oder -102), ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Vorsicht bei „Haustürgeschäften“!

Tipp 2:
Bevor Sie einen Auftrag vergeben, sollten Sie einen oder mehrere (schriftliche) Kostenvoranschläge einholen. Achtung: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

Tipp 3:
Wenn es nach Art und Durchführung des zu vergebenden Auftrages möglich ist, sollten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag vereinbaren. Der angegebene Festpreis kann dann nicht überschritten werden.

Tipp 4:
Vergeben Sie größere Aufträge, vor allem im Baubereich, nur schriftlich und nur nach der sogenannten „Verdingungsordnung für Bauwesen“ (VOB). Regeln Sie im Vertrag präzise Leistungsumfang und -inhalt und fixieren Sie wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin.

Tipp 5:
Beachten Sie, dass bei der Vergabe insbesondere von Reparaturaufträgen auch die An- und Abfahrtzeiten berechnet werden. Suchen Sie sich deshalb einen Betrieb in Ihrer Nähe. Fragen sie nach, in welcher Höhe Kosten für An- und Abfahrten entstehen.

Tipp 6:
Bezeichnen Sie bei Reparaturen möglichst genau den Fehler bzw. Schaden der behoben werden soll. Soweit es möglich ist, sollten Sie einen klaren, schriftlichen Auftrag erteilen. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und dem Kunden werden unnötige Kosten erspart.

Tipp 7:
Vereinbaren Sie bei Reparaturaufträgen auf dem Auftragsformular eine finanzielle Höchstgrenze und einen vertretbaren Fertigstellungstermin.

Tipp 8:
Geben Sie dem Handwerksbetrieb Ihre Telefonnummer und Adresse an. Vereinbaren Sie, dass man Sie bei Verzögerungen, unvorhergesehenen Problemen oder Überschreitungen der finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt.

Tipp 9:
Bezahlen Sie die Rechnung unmittelbar nach ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrages. Ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Handwerker dürfen von dem Rechnungsbetrag keine Skontoabzüge vorgenommen werden. Es ist auch üblich, mit dem Handwerksbetrieb Abschlagszahlungen für Teilleistungen zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung hat dieses Instrument in den letzten Zeit wieder große Bedeutung erlangt.

Tipp 10:
Wenn Reklamationen auftreten, sollten Sie zuerst mit Ihrem Handwerksbetrieb sprechen. Können Sie auf diesem Wege Unstimmigkeiten nicht bereinigen, rufen sie vor Einschaltung des Gerichts eine Schieds- oder Schlichtungsstelle an oder bitten Sie die Handwerkskammer um Vermittlung; unabhängige Sachverständige können ebenfalls helfen.

Buchtipp:
Praxisorientierte Informationen für Verbraucher und Handwerker rund um Auftrag und Rechnung geben Juristen der Handwerkskammer Düsseldorf in dem Buch „Der Handwerker kommt!“ (9,90 Euro, Holzmann Verlag)

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