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Service für Kunden

Zu den Zielgruppen der Handwerkskammer gehören natürlich ebenso die Kunden des Handwerks. Diese finden hier die passenden Handwerksunternehmen für jeden Auftrag - sortiert nach Branchen/Gewerken, Stichworten oder Stadtbezirken -  Sachverständige oder Tipps für die reibungslose Auftragsabwicklung.

 
Aktueller Wertungsstatus

Vermittlung von Sachverständigen

Nach § 91 Absatz 1 Nr. 8 und Absatz 4 der Handwerksordnung ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über die Güte der von Handwerkern und von handwerksähnlichen Gewerbe gelieferte Waren oder bewirkten Leistungen und über die Angemessenheit der Preise nach pflichtgemäßen Ermessen öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Bei der Handwerkskammer Berlin sind derzeit rund 150 Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten vereidigt.

Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann nur, wer über eine besondere Sachkunde verfügt und seine Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachweist. Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist im Gegensatz zur Bezeichnung "Sachverständiger" rechtlich geschützt. Nur eine öffentlich rechtliche Institution wie z.B. die Handwerkskammer kann Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen. Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dürfen bei der Gutachtenerstellung einen Rundstempel verwenden.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter"; sie können auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens als Privatgutachter tätig werden.

In unserer Datenbank finden Sie alle von uns vereidigten Sachverständigen nach Gewerken und Orten. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Sachverständigen richten sich nach dem Aufwand für Anfahrt, Begutachtung und Ausarbeitung des Gutachtens und ist vor Auftragserteilung zwischen Kunden und Sachverständigen individuell zu vereinbaren. Die üblichen Stundensätze  bei privater Auftragserteilung belaufen sich auf ca. 45,00 Euro bis 100,00 Euro. Bei gerichtlicher Beauftragung richtet sich die Vergütung hingegen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und bewegt sich zwischen ca. 60,00 Euro und 80,00 Euro pro Stunde.

Wenn Sie sich unsicher sind, in welches Gewerk die zu begutachtende Handwerksarbeit fällt, hilft Ihnen das Stichwortverzeichnis weiter. Anschließend können Sie dem Sachverständigenverzeichnis unter dem jeweiligen Gewerk den passenden Sachverständigen entnehmen.

Sie können die Handwerkskammer auch formell mit der Beauftragung eines geeigneten Sachverständigen beauftragen. Dieses Verfahren ist kostenpflichtig. Bitte nutzen Sie dafür den Antrag auf Vermittlung eines Sachverständigen-Gutachtens.

Antrag auf Vermittlung eines Sachverständigen im förmlichen Verfahren
application/pdf Antrag auf Vermittlung eines SV (pdf | 325.7 KB)

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Maik Schwentner
  +49 30 259 03 - 352  
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