Vollversammlung
Die Vollversammlung, das "Parlament des Handwerks", ist das höchste Organ der Handwerkskammer Berlin. Ihr gehören laut Satzung 51 Mitglieder an, davon zwei Drittel Arbeitgeber (34) und ein Drittel Arbeitnehmer (17). Sowohl in der 126. Vollversammlung als auch in der 127. Vollversammlung wurden jeweils drei weitere Mitglieder (zwei Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer) hinzugewählt. Somit gehören jetzt insgesamt 57 Mitglieder (38 Arbeitgeber und 19 Arbeitnehmer) der Vollversammlung an.
In mindestens zwei Sitzungen pro Jahr legt die Vollversammlung die Rahmenbedingungen für das laufende Jahr fest. Hierbei beschäftigt sie sich mit Fragen und Themenstellungen von weitreichender und grundsätzlicher Bedeutung für die Handwerkskammer.
Der Vollversammlung obliegt unter anderem die
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Ausschüsse
- Wahl des Hauptgeschäftsführers und des Geschäftsführers
- Festlegung des Kammerhaushalts
- Festsetzung der Beiträge
- Änderung der Satzung
- Beschlussfassung über Bildungsvorschriften
- Beschlussfassung über Beteiligungen
Die Vollversammlung wird für jeweils fünf Jahre gewählt.
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