Häufige Fragen & Antworten

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Was ist eine Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das zuständige Wirtschaftsministerium des Landes errichtet. Dieses führt auch die Staatsaufsicht über die Handwerkskammer und genehmigt deren Satzung. Sie vertritt die Interessen des Gesamthandwerks und regelt die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung. Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im jeweiligen Kammerbezirk aus. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Was ist die Handwerksordnung?
Das so genannte Gesetz zur Ordnung des Handwerks ist ein deutsches Bundesgesetz, das bestimmt, welche Regeln und Begrenzungen für die Ausübung eines Handwerks gelten. Außerdem enthält die Handwerksordnung rechtliche Bestimmungen zur Berufsausbildung im Handwerk, zu Meisterprüfung und Meistertitel, zur Organisation des Handwerks und eine Reihe weiterer Vorschriften (Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften). Die Anlage A zur Handwerksordnung enthält das Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können und in denen folglich auch eine betriebliche Berufsausbildung möglich ist. Die Anlage B1 und B2 enthalten Übersichten über Berufe, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können. Die Handwerksordnung gehört wie die Gewerbeordnung zum Gewerberecht.
Wie groß ist der Kammerbezirk Berlin?
Der Bezirk der Handwerkskammer Berlin deckt sich mit dem Bundesland Berlin mit rd. 890 Quadratkilometern und 3, 4 Mio. Einwohnern.
Wie viele Mitglieder vertritt die Handwerkskammer Berlin?
Die Handwerkskammer vertritt rund 30.000 mit knapp 190.000 Beschäftigten, davon mehr als 13.000 Auszubildende, und einem jährlichen Umsatzvolumen von 11 Mrd. Euro.
Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?
Mitglieder der Handwerkskammer sind Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben und von handwerksähnlichen Gewerben, die ihren Sitz im Handwerkskammerbezirk haben. Auch die Gesellen, die anderen Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden sind Mitglieder der Kammer. Außerdem gehören Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben, zur Handwerkskammer. Dies ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Wie sind die Innungen organisiert?
In Innungen schließen sich Handwerker aus dem gleichen oder ähnlichen Handwerken zusammen, um ihre gemeinsamen fachlichen Interessen zu fördern. Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig. Der Vorstandsvorsitzende der Innung ist der Obermeister. Es gibt 35 Berliner Innungen sowie sieben Berlin-Brandenburger Innungen, die ihren Sitz außerhalb von Berlin haben.
Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?
Zulassungspflichtig sind 41 Berufe des Handwerks, zu deren selbstständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Sie sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Was ist die so genannte Altgesellenregelung?
Ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben darf auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung. Das ist in § 7b der Handwerksordnung geregelt.
Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?
Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne den Qualifikationsnachweis des Meisterbriefs selbstständig betrieben werden. Es ist jedoch möglich und ratsam, auch in diesen Berufen einen Meisterbrief zu erwerben. Die 53 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgelistet.
Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?
Zur Gruppe der handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in der Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgeführt.
Was sind nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks?
Insbesondere Tätigkeiten, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind, sind so genannte nicht-wesentliche Tätigkeiten. Sie können selbständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden und sind im § 1, Abs.2 der Handwerksordnung geregelt.
Wie ist die Handwerkskammer organisiert?
Das zentrale Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, die in Berlin aus 54 Mitgliedern besteht. 36 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 18 die Arbeitnehmer. Von den Mitgliedern werden 51 direkt gewählt und drei sachverständigen Personen von der Vollversammlung zugewählt. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (je einer aus der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite) und sechs weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen ausdrücklich erwünscht und für die Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks unentbehrlich. Fachwissen sowie Wünsche und Vorstellungen der Mitglieder werden in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, die sich so nach den Bedürfnissen der Betriebe richten kann.
Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die politische Interessenvertretung.
Eine Reihe ihrer Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Welche Leistungen erbringt die Handwerkskammer?
Die Leistungen der Handwerkskammer gliedern sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die politische Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder, die im folgenden genauer erklärt werden.
Was sind hoheitliche Aufgaben?
Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Führung der Lehrlingsrolle, das Erlassen von Prüfungsvorschriften und die Errichtung von Prüfungsausschüssen, die organisatorische Durchführung von Prüfungen, die Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über die Innungen.
Warum erfüllt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben?
Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Handwerks erbracht. Diese Selbstverwaltung hoheitlicher Aufgaben ist deshalb ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.
Was versteht man unter politischer Interessenvertretung?
Die Handwerkskammer setzt sich gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Sie steht dafür ein, die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen.
Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, beispielsweise bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.
Was tut die Handwerkskammer im Rahmen der Interessenvertretung?
Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch. Aktuelle politische Initiativen lassen sich den Pressemitteilungen, öffentlichen Reden und dem Geschäftsbericht entnehmen.
Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder vor allem in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung. Das umfangreiche Beratungsspektrum umfasst die Bereiche:
- Arbeits- und Sozialrecht
- Aus- und Weiterbildung
- Außenwirtschaft
- Betriebswirtschaft
- EDV und Umweltschutz
- Formgebung sowie
- öffentliches Recht
- Steuerrecht
- Technik
- Wirtschaftsrecht
Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.
Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?
Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.
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