Inhalt

Der neue Gebäudeenergieausweis - Eine Chance für das Handwerk
Seit Oktober 2007 ist sie endlich in Kraft: Die Novelle der Energieeinsparverordnung, die den Gebäudeeneergieausweis auch für Bestandsgebäude vorschreibt. Im Bestand wird er aber nur Schritt für Schritt eingeführt.
Zunächst sind Wohngebäude mit dem Baujahr 1965 oder früher betroffen. Für sie ist ein solcher Ausweis seit 1. Juli 2008 Pflicht. Seit diesem Zeitpunkt muss der Gebäudeeigentümer bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes einen Energieausweis vorlegen. Alle übrigen Wohngebäude haben noch bis zum 1. Januar 2009 Zeit.
Für alle anderen beheizten Gebäude (Nichtwohngebäude) wird der Ausweis zum 1. Juli 2009 Pflicht bei Neuvermietung und Verkauf.
Der Ausweis hält den aktuellen Energieverbrauch in kWh/m²a fest und macht den Wert über eine Skala mit anderen Gebäuden vergleichbar. Damit wird es für Interessenten endlich möglich, die voraussichtlichen Energiekosten einer Immobilie einzuschätzen. Darüber hinaus muß der Ausweis Hinweise zur wirtschaftlichen Minderung des Energieverbrauchs am konkreten Gebäude enthalten.
Diesen Ausweis können auch Handwerker ausstellen, die eine Ausbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk erfolgreich absolviert haben. Einen Gebäudeenergieberater in Ihrer Nähe finden Sie in der Datenbank Energieberater rechts auf dieser Seite.
Unterschieden wird zwischen den Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweisen.
- Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie die Heizungsanlage und der Energieträger berücksichtigt.
- Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.
Beide Ergebnisse werden dann in einen Wert mit der Dimension kWh/m²a umgerechnet und in den Ausweis eingetragen.
Die Kritik am Verbrauchsausweis konzentriert sich vor allem auf den großen Einfluss des Nutzerverhaltens. Wenn der bisherige Immobiliennutzer beispielsweise seine Winter weitgehend auf Mallorca verbringt, vermittelt der Verbrauchsausweis unrealistisch niedrige Werte. Unter anderem deshalb hat sich das deutsche Handwerk von Anfang an für den Bedarfsausweis ausgesprochen, da insbesondere bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten der Verbrauch stark vom Nutzerverhalten bestimmt wird und damit zu wenig vergleichbaren Werten führt.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht grundlegend energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.
Die Handwerkskammer Berlin hat die Novelle der Energieeinsparverordnung zum Anlaß genommen, in Zusammenarbeit mit den davon betroffenen Innungen ein Informationsblatt zur energetischen Gebäudesanierung aufzulegen.
Weitere Informationen zur Gebäudesanierung erhalten Sie bei der
Umweltberatung der Handwerkskammer Berlin.







