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Einheitlicher Ansprechpartner: Unternehmensfreundliche Verwaltung


I. Was ist der Einheitliche Ansprechpartner (EA)?

Im Jahr 2006 wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet, die Unternehmen das Tätigwerden in anderen EU-Staaten erleichtern und den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr fördert soll. Die EU-Länder haben sich verpflichtet zentrale Kontaktstellen (den sogenannten EA) einzurichten, um den Unternehmen bei allen Verfahren und Formalitäten bezüglich der Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit zu helfen. Auf Grund der föderalen Struktur gibt es in Deutschland nicht nur einen einzigen EA, sondern insgesamt 313. In Berlin hat man sich auf die Errichtung einer einzigen Anlaufstelle unter Beteiligung der Handwerkskammer Berlin beschränkt.

II. Welche Aufgaben hat der EA?       

Der EA ist ein wichtiger Helfer für ausländische und Berliner Unternehmer. Er fungiert als "Mittler" zwischen dem Unternehmer und den fachlich zuständigen (Genehmigungs-) Behörden. Der EA ist dafür zuständig, zu informieren und Anliegen gegenüber den zuständigen Behörden zu koordinieren. Diese Koordinationsaufgabe schließt insbesondere die Entgegennahme und Weiterleitung der gesamten Verfahrenskorrespondenz (z. B. Anträge, Unterlagen, Anfragen, Erklärungen, Bescheide) ein. Der Unternehmer muss sich so nicht mehr selbst an die Behörden wenden.

III. Wie funktioniert der EA in Berlin? 

Der Berliner EA ist bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen (SenWTF) angesiedelt. Er arbeitet eng mit allen Behörden und Institutionen zusammen, die fachlich für die Erteilung von Erlaubnissen, Genehmigungen und Registrierungen zuständig sind. Daneben gibt es die Kooperationspartner des EA: namentlich den DGB (Bezirk Berlin-Brandenburg), die Handwerkskammer und die IHK Berlin.

IV. Wer kann den EA in Berlin nutzen?

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht vor, dass der EA für ausländische Unternehmer zur Verfügung stehen muss. Die Berliner Partner haben jedoch entschieden, dass der EA in Berlin auch von inländischen Unternehmen und von ansässigen Betrieben genutzt werden kann! Zudem dürfen nicht nur Dienstleister, sondern alle Branchen den EA in Berlin nutzen!

Hinweis:

Die Einschaltung des EA ist für (Berliner) Unternehmen immer dann sinnvoll, wenn Zuständigkeiten unklar sind oder verschiedene Zuständigkeitsebenen (z.B. mehrere Bezirke) betroffen sind. Bei klaren Zuständigkeiten ist es für den Unternehmer aus Zeitgründen von Vorteil, wenn er sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzt.

V. Welche Rolle spielt die Handwerkskammer beim EA?

Der Handwerkskammer Berlin kommt beim EA eine doppelte Rolle zu. Zum einen ist sie bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren beteiligt. Darunter fallen u.a. die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Verzeichnisse B1 und B2. sowie das Bestellungsverfahren von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Zum Anderen ist sie als Kooperationspartner des EA tätig. Die Handwerkskammer Berlin bietet dabei ihre originären Informations- und Beratungsleistungen an und vervollständigt durch ihr Know-how das Serviceportfolio des EA. Darunter fallen u.a. die Beratung zur Existenzgründung, zu Förderprogrammen oder allgemeine Steuer- und Rechtsauskünfte.

Einen wesentlichen Baustein des EA bringen die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin mit dem StarterCenter Berlin (www.startercenter-berlin.de) ein, welches Gründer Informationen und praktische Hilfestellung bei der Gründung eines Unternehmens bietet.

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